Anmeldung zum Umzug richtig gemacht!

Geschätzte VVF-Vereine!

Vielfach wurde mit der Frage an uns heran getreten, was bei der Ausschreibung zu einem Fasnatumzug in Bezug auf das Thema DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) zu beachten sei.

Wir haben für unsere VVF-Mitgliedsvereine als Muster zusätzlich notwendige Punkte zur DSGVO für eure Umzugsrichtlinien erarbeitet, die ihr für eure Umzugsrichtlinien ergänzen könnt:

Bitte beachtet, dass diese erweiterten Punkte für die Umzugsrichtlinien nur ein Vorschlag sind und NICHT Bestandteil der VVF Richtlinien sind!!!


Pkt.X. Datenschutz und Abschlussbestimmung

Durch die Anmeldung zum Fasnatumzug des Umzugsveranstalters, stimmen die Umzugsteilnehmer den Umzugsrichtlinien, der Datenschutzerklärung und der Verwendung von Bild- und Videomaterial zu.

Xa. Datenschutzerklärung

Weiter stimmen die Umzugsteilnehmer zu, dass die Daten (Vereinsdaten und personenbezogene Daten), die bei der Umzugsanmeldung bekanntgegeben wurden gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Personenbezogene Daten können bei Bedarf veröffentlich werden. Diese Daten können z.B.: den Umzugssprechern zur Verfügung gestellt und durch diese öffentlich bekanntgegeben werden. Diese Daten können z.B. auch in Umzugsaufstellungen, in Programmheften, Homepage des Veranstalters, Pressemitteilungen, … und dergleichen zur Verwendung kommen.

Soll ein Umzugsteilnehmer von seinem Recht Gebrauch machen wollen, dass seine persönlichen Daten nicht verwendet werden dürfen, so ist dies bereits bei der Anmeldung zum Fasnatumzug bekannt zu geben.

Xb. Bild- und Videomaterial

Im Zuge des Fasnatumzuges können Bild- und Videoaufnahmen für den internen und externen Gebrauch des Veranstalters erstellt werden. Dieses Bild- und Videomaterial kann z.B.: auf der Homepage des Veranstalters, in Medienberichten zur Verwendung kommen.

Soll ein Umzugsteilnehmer von seinem Recht Gebrauch machen wollen und das Recht auf das persönliche Bild in Anspruch nehmen wollen, so ist dies bereits bei der Anmeldung zum Fasnatumzug bekannt zu geben.


Damit die Umzugsrichtlinien auch "rechtlich greifen" können, sollte bei jedem Formular (Onlineformular oder gedrucktes Formular) eine Zeile hinzugefügt werden, damit der Umzugsanmelder bewusst die Umzugsrichtlinien anerkennt. Das kann durch ein Feld zum ankreuzen erfolgen.

Hier ein kleines Beispiel: 

Beispiel zur Bestätigung, dass die Umzugsrichtlinien nach dem DSGVO anerkannt werden

Euer VVF - Team

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