COVID-19-Lockerungsverordnung

Beitragsseiten

COVID-19-Lockerungsverordnung & Schutzmaßnahmen

Stand, per 27.11.2020

Die Bundesregierung hatte zuletzt Anfang November einen „Teil-Lockdown“ verordnet, welcher dann ab 17. November nochmals verschärft wurde. Das rechtliche Werkzeug dazu ist die COVID-19- Notmaßnahmenverordnung, diese ersetzte die bisherige Schutzmaßnahmenverordnung. Weiterhin gelten wie bekannt u.a. ein Veranstaltungsverbot und einschneidende Ausgangsbeschränkungen. Zudem hat der Gesetzgeber per 27.11.2020 die bestehende Verordnung einer Novellierung zugeführt. Dabei wurden einige Normierungen im Gesetzestext nochmals präzisiert. Im Wesentlichen sind dies folgende Inhalte:

  • Verlängerung der Ausgangsbeschränkung bis 6. Dezember (§ 19 Abs. 2),
  • Klarstellung, mit wem der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung zulässig ist (§ 1 Abs. 1 Z. 5)
  • Ergänzung, dass die Teilnahme an den Flächentests ein zulässiger Grund ist, das Haus zu verlassen (§ 1 Abs. 1 Z. 3c),
  • Klarstellung, dass die Teilnahme als Besucher an öffentlichen Gemeindevertretungssitzungen zulässig ist (§ 1 Abs. 1 Z. 6)
  • Verschärfung der Bestimmungen zu Aus- und Fortbildungen, die beruflich nicht unbedingt erforderlich sind (Hundeschule, Sprachkurse): Diese Dienstleistungen dürfen nur mehr gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt erbracht werde, also keine Gruppenkurse (§ 5 Abs. 5 Z 8),
  • Körpernahe Dienstleistungen, die in der Betriebsstätte verboten sind, sind auch außerhalb dieser verboten. Der Friseur darf also auch nicht auswärts die Haare schneiden (§ 6 Abs. 5).

 

Weiterführende Infos zu COVID-19 gibt es wie bisher auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter www.vorarlberg.at und im Internetauftritt des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter www.sozialministerium.at.

Die aktuelle Novelle zur Notmaßnahmenverordnung per 27.11.2020 (BGBL II Nr. 528/2020) gibt es hier im Download.

Soweit zur Info! Euer VVF-Team

Hinweis: vorhergehende und neuere Bestimmungen sowie alle Dateien bzw. Downloads sind links unter "Beitragsseiten" ersichtlich