Schutzschirm Vereine (Corona)
Seit ein paar Tagen können gemeinnützige Organisationen einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem „NPO – Hilfsfonds“ des Bundes stellen. Zudem hat das Land Vorarlberg den von Bundesweite gespannten Schutzschirm für das Ehrenamt mit weiteren Initiativen verstärkt. Mehr dazu im Beitrag.
Gibt es einen Hilfsfonds für gemeinnützige Organisationen, somit auch für die närrischen Vereine?
Ja, Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen. Seit ein paar Tagen können Anträge eingebracht werden. Informationen sind unter https://npo-fonds.at/ zu finden.
Hier noch die Erklärung zum Hilfsfonds per Clip:
Aus der Pressekonferenz des Landes Vorarlberg vom 17. Juli (Auszug)
„Land verstärkt Schutzschirm für Vereine und das Ehrenamt“
1450+1 ergänzt Leitfaden
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind viele Vereine mit teils dramatischen Einnahmenverlusten konfrontiert – „wegen der Absage von Veranstaltungen, fehlenden Eintrittsgeldern, ausbleibenden Kurs- oder Trainingsbeiträgen, gesperrter Gastronomie oder rückläufigem Sponsoring“, führte der Landeshauptmann aus. Dabei wären gerade von Vereinen organisierte Veranstaltungen nicht nur wichtige gesellschaftliche Anlässe, sondern vor allem wirtschaftlich für die Vereine selbst von größter Bedeutung, machte Wallner deutlich. „Daher wurde angelehnt an die bekannte Hotline 1450, an die man sich bei Gesundheitsfragen wendet, jetzt unter der Rufnummer 1450+1 eine kompetent besetzte Infostelle zum Thema Veranstaltungen geschaffen“, begründeten LH. Wallner und LR. Rüscher die Landesinitiative.
COVID-19-Beauftragte: Land halbiert Kurskosten
Gesundheitslandesrätin Rüscher erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die sogenannten „COVID-19-Beauftragten“, die bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden (ab August mit mehr als 200 Teilnehmenden) vorgeschrieben sind. Der Onlinekurs umfasst insgesamt acht Module. Bei Personen, die den Kurs im Zusammenhang mit einer Vereinstätigkeit absolvieren, werden von Landesseite 50 Prozent der Kurskosten übernommen. „Uns geht es darum, die Vereine und das Ehrenamt in dieser schwierigen Zeit gezielt zu unterstützen und die Corona-Auswirkungen so weit wie möglich abzumildern“, hielt Landeshauptmann Wallner mit Blick auf die mehr als 4.900 registrierten Vorarlberger Vereine fest, deren Aktivitäten sich in alle wichtigen Lebensbereiche erstrecken: „Darum haben wir vereinbart, den von Bundesseite gespannten Schutzschirm weiter zu verstärken“.
Die gesamte Presseausendung kann im folgenden Link eingesehen werden: https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-61866.html
Soweit zur weiterführenden Info zu „Corona & Vereine“
Euer VVF-Team!