Zweiter „Lockdown“ bringt u.a. Veranstaltungsverbot

Zweiter „Lockdown“ bringt u.a. Veranstaltungsverbot

Geschätzte VVF-Vereine!

Mit der rasanten Entwicklung zu COVID-19 hat die österreichische Bundesregierung am 31. Oktober um 16:39 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz leider den zweiten „Lockdown“ verkündet. Im Vergleich zum Frühjahr gibt es Besserstellungen u.a. im pädagogischen Bereich oder auch in ausgedünnter Form für die Arbeitswelt. Für das Ehrenamt bedeutet die neue sogenannte COVID-19-Schutzmaßnahmenverodnung (COVID-19-SchuMaV) überwiegend eine Stagnation, zumal nun auch bis vorab zum Ende des Monats ein komplettes „Veranstaltungsverbot“ gilt. Anbei die Übersicht zu den verschärften Maßnahmen sowie die aktuelle Verordnung.

COVID-19: Schulungsmaßnahme des VVF & WIFI vertagt

Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen müssen wir nun von der Durchführung der exklusiven Weiterbildung am kommenden Wochenende im Reichshofsaal Lustenau, aufgrund der derzeitigen COV-19-Entwicklung, leider absehen. Wir sind optimistisch und fassen den erneuten Versuch zur Schulung zum Thema Covid-19-Beauftrage und Präventionskonzept für Anfang Dezember ins Auge. Die bisherigen gemeldeten Teilnehmer (m/w), es wären erfreulicherweise doch über 40 Personen gewesen, werden eigens noch in einem Mail über die weitere Vorgangsweise informiert.

Jahreshauptversammlungen

Die Abhaltung einer Generalversammlung war bis dato grundsätzlich möglich. In Anbetracht der neuen Gesetzeslage wird normiert, dass unaufschiebbare Zusammenkünfte von statuarisch notwenigen Organen juristischer Personen (Bsp. Jahreshauptversammlung Vereine), sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist, weiterhin zur Durchführung gelangen können. Wir verweisen erneut darauf, dass im Anlassfall und mit der gegebenen Sorgfaltspflicht, die dennoch nötigen Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Abstand halten, Kontaktdatenerhebung,…) einer Umsetzung zuzuführen sind. 

Der Landesverband empfiehlt den Mitgliederorganisationen während des Lockdowns, auf die Abhaltung von Jahreshauptversammlungen zu verzichten. Bei anstehenden Neuwahlen ist die Versammlung ehemöglich nachzuholen, insofern die Abhaltung in digitaler Form nicht zweckmäßig erscheint. Hier nochmals der Hinweis auf das „Video-Meeting-Tool“ des VVF (seihe früherer Beitrag).

Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum

Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Der Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von maximal 6 Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten. Der vollinhaltliche Text (mit der Normierung für Kinder und Minderjährige) kann in der Verordnung unter § 13. Abs. (3) Punkt 8. eingesehen werden.

Weitere Hinweise

Der aktuelle Sachstand zu COVID-19 kann auch jederzeit auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter www.vorarlberg.at eingesehen werden. Ergänzende Informationen finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter www.sozialministeriums.at. Der VVF selbst hält Euch wie in den letzten Monaten weiterhin via Newsletter, Homepage www.vvf.at und über Facebook auf dem Laufenden!

Mit diesen trüben Aussichten für das Ehrenamt wünschen wir den Närrinnen und Narren dennoch die beste Gesundheit und viel Durchhaltevermögen!

Zusammenhalt auf Abstand, sicher & fair mit Optimismus!

Euer VVF-Team


Download aller bisherigen Lockerungsverordnungen und Schutzmaßnahmen Detail