Geschätzte Närrinnen und Narren!
Gemäß der Bewilligung vom 06.10.2020,Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Verkehrsrecht ( Ib ), Aktenzahl: Ib-262-92/20204, wird dem Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und Gilden die Bewilligung zur Durchführung von Überstellfahrten vom jeweiligen Standort der Fahrzeughalter zu den einzelnen Faschingsveranstaltungen und wieder zurück erteilt, welche vom Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden überprüft und der Behörde bekannt gegeben werden.

Mit E-Mail vom 28.09.2020 teilt die Verkehrsabteilung der Vorarlberger Landesregierung mit, dass die erteilte Bewilligung nur für Mitglieder! Des Verbandes Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden gilt.
Für jene die Nicht Mitglied des Verbandes Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden sind kann von unserer Seite keine Bewilligung von Überstellfahrten mehr ausgestellt werden.
Hier sind Einzelbewilligungen erforderlich, welche bei der Verkehrsabteilung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung beantragt werden müssen.
Sollte ein Interesse an der Mitgliedschaft im Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden bestehen, wenden sie sich an die/den zuständigen Bezirkselferrätin/ Bezirkselferrat. Die Kommunikationsdaten finden sie auf unserer Homepage.
Für den Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden (VVF)
LVizepräsident und Leiter Referat Wagenbau, Rene Winkel
Narrenfahrzeugpickerl
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