Abhaltung von Veranstaltungen zum Fasnat-Finale

Geschätzte Närrinnen und Narren!
Liebe Funkenbauerinnen und Funkenbauer!

Viele von uns beobachten derzeit, mit Blickrichtung „Hohfasnat“ in Vorarlberg, die Entwicklungen rund um die anhaltende Coronavirus-Pandemie. Die derzeitige Situation verlangt weiterhin viel von uns allen ab, zumal der Lockdown vorab bis 7. Februar 2021 verlängert wurde. In diesem Zeitraum sind wir in allen Lebensbereichen weiterhin mit einschneidenden Schutzmaßnahmen konfrontiert. Damit einher geht u.a. ein komplettes Veranstaltungsverbot und die Kontakt- und Ausgangsbeschränkung. Ergänzend verweisen wir auf die kürzlich von der Bundesregierung kommunizierten Maßnahmen, darunter das Tragen von „FFP2-Masken“ verpflichtend ab 25. Januar und die Ausdehnung des Mindestabstandes auf 2 Meter.

Abhaltung von Veranstaltungen zum Fasnat-Finale
Empfehlung des Landesverbandes

Wie schaut es mit dem Spielraum zur Abhaltung von Aktivitäten und Veranstaltungen zur Mitte des Monats Februar aus?

Da ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass zum Höhepunkt der Fasnat 2021 in Vorarlberg, weiterhin engmaschige Schutzmaßnahmen in den verschiedensten Bereichen zu beachten sind. Wie sich das konkret ausformt wird die Bundesregierung je nach Infektionsgeschehen kommunizieren und per Verordnung vorgeben. Dies betrifft närrische Aktivitäten gleichermaßen wie den Funkenabbrand, der als Schwellenfest in die Fastenzeit der „alten Fasnat“ zugesprochen wird.

Aufgrund mehrerer Anfragen, durchaus auch von Vereinen und Initiativen die nicht im VVF integriert sind stellen wir fest, dass es sich beim Landesverband um eine Interessensvertretung handelt. Wir fördern und pflegen das Brauchtum als ehrenamtlicher Zusammenschluss mit über 150 Organisationen, davon etwa rund 30 Funkenzünfte. Die Legislative, sprich Gesetzgebung, lag auch schon vor Corona nicht bei uns sondern in den Händen der Bundes- und Landesregierung sowie lokaler Behörden, je nach Zuständigkeit.

Was den Funkenabbrand in Zeiten der Pandemie betrifft haben bereits zahlreiche Vereine ihre Veranstaltung abgesagt, zumal eine grundlegende und sichere Planung des publikumswirksamen Feuerbrauchs, kaum mehr gegeben ist oder auch nicht mehr verhältnismäßig scheint. Ein Funken Realität: Sollte der Lockdown tatsächlich Anfang Februar ein Ende finden, haben Veranstalter ergänzend zu den bisher gewohnten obligatorischen Auflagen, auch jene aus der bundesweiten COVID-19-Gesetzgebung (Novellierung Not- bzw. Schutzmaßnahmenverordnung) zu beachten. Dieser Spannungsbogen reicht vom reduzierten Publikum mit großen Abstandsregelungen, den Einschränkungen bei der Verabreichung von Speisen und Getränken, über die Ausdünnung des gewohnten Programmablaufs, bis hin zur Erstellung eines Präventionskonzeptes und ggf. die Kontrolle des benötigten „Reintesten“ als Eintrittskarte. Das ist gewiss nicht aus der Luft gegriffen, zumal die mit Arbeitsplätzen behafteten Bereiche Tourismus und die Gastronomie, bis vorab Ende Februar geschlossen bleiben.

Zur gegenwärtigen Lage ist es nach wie vor der Gesetzgeber (Bundesregierung), der den Spielraum für die Abhaltung von Veranstaltungen festlegt – je nach Infektionsgeschehen auch die Landesregierung mit ableitenden Schutzmaßnahmen (wie zuletzt im Herbst 2020 in Vorarlberg). Vor Corona lag es im Einflussbereich der Gemeinde im Bedarfsfall einen sogenannten Auflagenbescheid, in Anlehnung oder Erweiterung der zutreffenden Gesetzeslage, zur Veranstaltung zu erlassen.
Der VVF empfiehlt den Veranstaltern (Vereine & Personengruppen) zur gegenwärtigen Situation weiterhin genau abzuwägen, ob die geplante Veranstaltung im Einklang mit den Normierungen aus der COVID-19-Gesetzgebung steht. Zu beachten sind auch allfällige zusätzliche Vorgaben seitens der Landesregierung oder der jeweiligen Gemeinde zur Eindämmung der Pandemie. Die Vereine/Veranstalter trifft selbstverständlich wie bisher die Sorgfaltspflicht.

Weitere Infos zu den aktuellen Schutzvorgaben können den Webseiten von Bund unter www.sozialministerium.at und Land unter www.vorarberg.at entnommen werden.

Wir freuen uns mit Zuversicht in der organisierten Narretei, wenn wir unsere Veranstaltungen wieder annähernd in der geschätzten Form abhalten können. Bis dahin braucht es von den Freiwilligen in den Vereinen noch viel Kraft und Energie – selbst wenn sich die anstehende Antwort zum diesjährigen Fasnat-Höhepunkt so ausformt: „Feuer & Flamme für unseren Brauch – diesmal leise und auf Abstand.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Euch gerne über die VVF-Medien auf dem Laufenden und wünschen trotz „Standbymodus“ eine zuversichtliche und gesunde Zeit!

Für den Landesverband

Michel Stocklasa (Landesverbandspräsident) & Peter Wolfsberger (Fasnatrat Bezirk Bludenz / Fasnatratsvorsitzender)