Landesnarrentag pausiert in Zeiten von Corona

Landesnarrentag 2021

Die 39. Auflage des närrischen Großevents, als offizielle Auftaktveranstaltung, war für Anfang Januar 2021 in Lustenau terminisiert. Anlassgegeben ist eine Durchführung in der bekannten Form leider nicht möglich.

Die Vorbereitungen liefen auf Hochtouren. Denn der der Landesnarrentag markiert für den Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden (VVF) einen großen Höhepunkt zum offiziellen Auftakt in die Saison, zumal dieser das kameradschaftliche Treffen der im VVF integrierten Organisationen darstellt. Derzeit gehören der landesweiten Interessensvertretung über 150 Vereine und Gruppierungen an. Bereits zwei Mal (2013 und 2016) fungierten die Rhin-Zigünar Luschnou als Ausrichter der Großveranstaltung, die jährlich tausende Aktive und Besucher ganztägig auf den Plan ruft. Am Sonntag, den 10. Januar 2021 wäre nun die 39. Auflage des närrischen Spektakels erneut in Lustenau auf dem Programm gestanden. Ohnehin schon ambitioniert, zumal die Vorbereitungszeit rund ein Jahr in Anspruch nimmt. 

Schutz- und Hygienebestimmungen

Aus zeitökonomischer Sicht mussten die Verantwortlichen nun zum Ende der Haupturlaubszeit eine Entscheidung treffen. „Mit den zusätzlichen Schutz- und Hygienebestimmungen und der unsicheren Entwicklung müssen wir als Ausrichter von einer Durchführung absehen“, bringt Klaus Spiegel seitens des Rhin-Zigünar-Präsidiums auf den Punkt. Auch die Landesorganisation verweist nach der Sitzung des engsten Stabs vom 31. August auf eine Situation, die es in der 40-jährigen Verbandsgeschichte so nicht gegeben hat. 

Landesnarrentag abgesagt

„Beim Narrentag gibt es facettenreiche Veranstaltungsphasen in geschlossenen Räumen und großvolumige Darbietungen im Rahmen der Straßenfasnat. Beides in Einklang mit den gegebenen Covid-19-Normierungen zu bringen ist derzeit leider nicht möglich“, konstatiert VVF-Präsident Michel Stocklasa. Dies bedingt nun auch seitens des Landesverbandes die Absage zum Narrentag 2021 in der bis dato bekannten Form. „Bei diesem Großevent mit einer enormen Personenfrequenz von Jung bis Alt gilt die Fairness und die Verhältnismäßigkeit, gerade während der Pandemie, gegenüber allen Beteiligten“, so Stocklasa.

Kleinstrukturierte Formate

Der Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden (VVF) weist aber darauf hin, dass damit die kommende Fasnat nicht obligatorisch abgesagt ist. Denn hier handelt es sich um ein Schwellenfest zur Fastenzeit, das mit unterschiedlichsten Bräuchen im Jahreskreis gefeiert wird. Die Tendenz zeigt aktuell, dass die „Volksfasnat“ in der bekannten Form wohl nicht möglich sein wird. Somit geht es um kleinstrukturierte Formate als Alternative, zumal die Narretei in Vorarlberg einen hohen Stellenwert einnimmt und bis dato generationsübergreifend im ganzen Land zelebriert wurde.   

Närrische Akzente

Die Formierung von närrischen Akzenten bedingt allerdings auch die konkrete Abwägung der gegebenen Situation (Infektionszahlen, örtliche Gegebenheiten, Auflagen und geltende Schutzmaßnahmen, organisatorische, personelle und finanzielle Erfordernisse). Gewiss für die freiwillig Engagierten ein ambitioniertes Unterfangen, zumal derzeit eine haltbare Prognose für die närrische Hochphase 

im Januar und Februar 2021, nicht möglich ist. Letztendlich geht es wie bisher um die „Sorgfaltspflicht“ und in Zeiten von Corona um weit mehr Auflagen, samt Bewertung der möglichen Risiken, im bürgerschaftlichen Engagement. Letztendlich betrifft „Corona“ weiterhin alle Lebensbereiche und ist somit bis dato stetiger Begleiter.  

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Rhin-Zigünar-Luschnou für das Ansinnen, den Landesnarrentag als geschätzten Brauch in der Vorarlberger Narretei, wieder in die größte Marktgemeinde Österreichs zu holen! Merci, für das bis dato verbundene Engagement! 

Euer VVF-Team

CoV-19: Vorgaben, Empfehlungen Proben Garde-Musikzüge

 Bild: Landesgardegala 2020 in Gaißau (@Michael Lange)

UPDATE eine neue Version vom 23.09.2020 ersetzt den Grossteil dieser Informationen. Bitte beide beachten!

 

Geschätzte Vereine!

Zum Ende der Urlaubszeit sind zahlreiche Mitgliederorganisationen bereits, auch unter der gegenständlichen Situation mit der Coronavirus-Pandemie, mit der Planung für die kommende Saison beschäftigt. Hinsichtlich der Planbarkeit ist es zeitökonomisch noch zu früh, eine nähere Analyse über das mögliche Volumen der Volksfasnat 2020/2021, betreffend der In- und Outdoorveranstaltungen in Vorarlberg, abzugeben. Weit mehr zeichnen sich aktuelle Tendenzen ab. Wie bereits kommuniziert ist der Landesverband angehalten, die anstehenden Themen mit der gegebenen Situation, etappenweise mit den zuständigen Stellen zu bewerten. Aus der Praxis nehmen mit Schulbeginn auch die Trainingseinheiten unserer Kinder-, Teeny- und Damengarden, sowie die Proben der Musikzüge und Guggamusiken Fahrt auf.

Aus der Corona-Lockerungsverordnung dürfen wir den betreffenden VVF-Vereinen einige Informationen zur Umsetzung in der Praxis mit auf den Weg geben. Die Abhaltung von Trainings von Personengruppen einer Garde sind in der Lockerungsverordnung dem fachspezifischen Bereich „Sport“ angegliedert.

Sportausübung:

Gemäß § 8 Abs. 2 der COVID-19-Lockerungsverordnung muss bei der Sportausübung der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden. Wo möglich, sollte er jedoch trotzdem eingehalten werden. Bei der Sportausübung muss auch kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten, hat der Verein oder der Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

Dieses COVID-19-Präventionskonzept hat zumindest folgende Themen zu beinhalten:

1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern,

2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,

3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,

4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.

Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten.

Wir empfehlen aktuell in Koordination mit dem Land Vorarlberg (Abteilung Sanitätsangelegenheiten), dies kann sich in den kommenden Wochen allerdings durch eine Zunahme der Infektionen ändern, folgende präventive Maßnahmen beim Gardetraining zu beachten.

  • Erstellung eines Präventionskonzeptes, wo es erfahrungsgemäß beim Einstudieren der Tänze zum Körperkontakt kommt. Zweckdienliche Hinweise zur Erstellung der Unterlage gibt es auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter „Vereine & Corona“, auf der Webseite der Sport Austria sowie der Webseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport.
  • Die Bildung von fixen Gardeteams und die Erfassung der personenbezogenen Daten im Verein war auch schon in der Vergangenheit ein Thema. Während der Pandemie hat dieser Vorgang eine hohe Relevanz um ggf. eine Infektionskette rasch nachvollziehen zu können.
  • Zudem stellen die Bereitstellung einer Desinfektionsmöglichkeit, die Abhaltung des Gardetrainings in einem großem Raum (Turnhalle), sowie die regelmäßige Zuführung von Frischluft, geeignete Hygienemaßnahmen dar.
  • Gardemitglieder (m/w) die sich gesundheitlich nicht wohl fühlen (dies kann gerade im Herbst auch u.a. eine Erkältung sein), sollen vom Training bis zur vollständigen Genesung Abstand nehmen!
  • Sollte bei den Trainingseinheiten ein Infektionsverdacht auftreten ist die betreffende Person in einem eigenen Raum abzusondern. Die Kontaktaufnahme mit der Gesundheitshotline 1450 ist dabei unabdingbar.

Was die Probentätigkeit von Schalmeien, Gugga, Fanfaren udgl. betrifft, finden sich die aktuellen Vorgaben in § 10 der Lockerungsverordnung. Wenn der Abstand gehalten werden kann, wird in diesem Bereich keine näherführende Dokumentation (Präventionskonzept) benötigt. Die weiteren oben ausgeführten Punkte sind allerdings auch bei der Abhaltung von musikalischen Proben in der Narretei zweckdienlich.

Musikgruppen:

Gemäß § 10 Abs. 10 der COVID-19-Lockerungsverordnung gilt für Teilnehmer an Proben und Mitwirkende an künstlerischen Darbietungen § 3 sinngemäß. § 3 Abs. 1 leg cit regelt, dass ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird.

Aktuelle Infos zu Corona und der Umsetzbarkeit in der Praxis, sprich im Vereinsbetrieb, gibt es jederzeit auf der Webseite www.vorarlberg.at. An dieser Stelle verweisen wir erneut auf die eigens eingerichtete Hotline für Vereine/Veranstalter unter 05574 1450 1. Zudem können aktuelle Fragen betreffend der Erreichung des Vereinszweckes in Zeiten von Corona, an das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung unter Tel. 05574 511 20605 od. Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.

Für den Landesverband

e.h. Michel Stocklasa

Verbandspräsident

Schutzschirm Vereine (Corona)

Seit ein paar Tagen können gemeinnützige Organisationen einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem „NPO – Hilfsfonds“ des Bundes stellen. Zudem hat das Land Vorarlberg den von Bundesweite gespannten Schutzschirm für das Ehrenamt mit weiteren Initiativen verstärkt. Mehr dazu im Beitrag.

Gibt es einen Hilfsfonds für gemeinnützige Organisationen, somit auch für die närrischen Vereine?

Ja, Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen. Seit ein paar Tagen können Anträge eingebracht werden. Informationen sind unter https://npo-fonds.at/ zu finden.

Hier noch die Erklärung zum Hilfsfonds per Clip:

Aus der Pressekonferenz des Landes Vorarlberg vom 17. Juli (Auszug)

„Land verstärkt Schutzschirm für Vereine und das Ehrenamt“

1450+1 ergänzt Leitfaden

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind viele Vereine mit teils dramatischen Einnahmenverlusten konfrontiert – „wegen der Absage von Veranstaltungen, fehlenden Eintrittsgeldern, ausbleibenden Kurs- oder Trainingsbeiträgen, gesperrter Gastronomie oder rückläufigem Sponsoring“, führte der Landeshauptmann aus. Dabei wären gerade von Vereinen organisierte Veranstaltungen nicht nur wichtige gesellschaftliche Anlässe, sondern vor allem wirtschaftlich für die Vereine selbst von größter Bedeutung, machte Wallner deutlich. „Daher wurde angelehnt an die bekannte Hotline 1450, an die man sich bei Gesundheitsfragen wendet, jetzt unter der Rufnummer 1450+1 eine kompetent besetzte Infostelle zum Thema Veranstaltungen geschaffen“, begründeten LH. Wallner und LR. Rüscher die Landesinitiative.

COVID-19-Beauftragte: Land halbiert Kurskosten

Gesundheitslandesrätin Rüscher erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die sogenannten „COVID-19-Beauftragten“, die bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden (ab August mit mehr als 200 Teilnehmenden) vorgeschrieben sind. Der Onlinekurs umfasst insgesamt acht Module. Bei Personen, die den Kurs im Zusammenhang mit einer Vereinstätigkeit absolvieren, werden von Landesseite 50 Prozent der Kurskosten übernommen. „Uns geht es darum, die Vereine und das Ehrenamt in dieser schwierigen Zeit gezielt zu unterstützen und die Corona-Auswirkungen so weit wie möglich abzumildern“, hielt Landeshauptmann Wallner mit Blick auf die mehr als 4.900 registrierten Vorarlberger Vereine fest, deren Aktivitäten sich in alle wichtigen Lebensbereiche erstrecken: „Darum haben wir vereinbart, den von Bundesseite gespannten Schutzschirm weiter zu verstärken“.

Die gesamte Presseausendung kann im folgenden Link eingesehen werden: https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-61866.html

Soweit zur weiterführenden Info zu „Corona & Vereine“

Euer VVF-Team!