Wir beantragen für ein sehr verdientes Mitglied ...

... die Vergabe eines VVF Ehrenzeichen in Bronze, Silber oder Gold vor!

Vom VVF werden als besondere und höchste Auszeichnung drei Arten von Ehrenzeichen für besondere Verdienste verliehen.

1. Ehrenzeichen in Bronze
2. Ehrenzeichen in Silber
3. Ehrenzeichen in Gold

Voraussetzungen für die Verleihung des VVF Ehrenzeichens sind eine bestimmte ununterbrochene Tätigkeit als Funktionär* und oder als Obmann bzw. Präsident eines Vereins.

Folgende Nachweise sind unbedingt zu erbringen (als Beilagen zum Antrag):
A. Auszug aus dem Vereinsprotokoll über den Beschluss für den Antrag
B. Nachweis über die ununterbrochene Funktionärstätigkeit (in welchen Funktionen*)
C. Schwerpunkte des Vereinsschaffens
D. Vereinslebenslauf des Auszuzeichnenden
E. allenfalls historische Aufzeichnungen

* Begriffsbestimmung aus dem VVF Stiftungsstatut:
E1: Bei den unter Pkt. 4.2, 4.3 und 4.4, c) und d) genannten Funktionären (lat. Beauftragter) handelt es sich um ehrenamtliche Amts- oder Mandatsträger, welche innerhalb einer Organisation (Verein, Parteien, udgl.) eine Führungsposition inne haben. Funktionär wird man in der Regel durch Kooptation, die durch eine formal notwendige Wahl nach außen legitimiert wird. 

E2: Im Gegensatz zu Pkt. E1 haben Beiräte meist nur beratende Funktion. Diese Art der Beiräte entsprechen nicht den Erfordernissen wie unter Pkt. 4.2, 4.3 und 4.4, c) und d) angeführt. Beiräte haben oft wenig oder keine Entscheidungsbefugnisse und Kontrollfunktionen, sonder beschränken sich auf Beratungen und Empfehlungen. Insbesondere in Vereinen, Verbänden und Unternehmen werden oft Beiräte auf freiwilliger Basis geschaffen. Die Befugnisse eines Beirates können in den Satzungen frei definiert werden und sind im Gegensatz zu den Funktionären nicht gesetzlich normiert.

Der Verband wird über die Art des Ehrenzeichens (Bronze, Silber oder Gold) intern, nach Vorliegen aller Unterlagen und Nachweise, beraten und den Antragsteller über die Entscheidung informieren!

Unbedingt beachten:
Der Ehrenzeichenantrag ist nur dann gültig, wenn Du im Anschluss dieser Bestellung ein Bestätigungs-Email, mit all Deinen ausgefüllten Daten, bekommen hast.

Vereinsgrunddaten
Verleihung