VVF Ersatzorden
Vom VVF werden für besondere Verdienste Auszeichnung in Form von VVF-Silberorden, VVF-Goldorden und VVF-Ehrenzeichen (Bronze, Silber und Gold) verliehen.
Jeder Orden wird mit einer eindeutigen Nummer ausgegeben und in einem Ordensbuch mit Namen, Verleihdatum, ... eingetragen.
Sollte es einmal vorkommen, dass die Trägerin bzw. der Träger eines solchen Ordens, diesen verliert oder dieser zu Bruch geht, dann kann unter Angabe von Gründen ein Ersatzorden beantragt werden. Dieser wird mit der selben Nummer und dem Zusatz E graviert (z.B.: 700E) und im Ordensbuch verzeichnet.
Im Stiftungsstatut des Verbandes Vorarlberger Fasnatzünfte und –gilden steht:
Verlustig gegangene Orden können zu den obligatorischen Kosten eines neuen Ordens ersetzt werden.
Hiezu bedarf es einer schriftlichen Verlustanzeige an das Präsidium des VVF, aus der die näheren Umstände des Verlustes hervorgehen müssen als auch eines Antrages auf Ersatz.
Das heißt:
1. schriftliche Verlustanzeige an das Präsidium des VVF
2. Erklärung über die näheren Umstände des Verlustes
3. Antrag auf Ersatz
4. Kosten werden vom Antragsteller getragen