Unsere VVF Ehrenmitglieder
Das Herz der Vorarlberger Fasnat
Brauchtum lebt nicht von allein – es wird von Menschen getragen, geformt und bewahrt. Auf dieser Seite ehren wir jene Persönlichkeiten, die sich durch außerordentliches Engagement, jahrzehntelange Treue und unermüdlichen Einsatz um den VVF und das Vorarlberger Brauchtum verdient gemacht haben.
Sie sind die Botschafter unserer Tradition.
Der Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und -Gilden regelt in seinem Stiftungsstatut den Status Ehrenmitglied wie folgt:
(1) Gemäß § 4 Abs. (4) können auch Ehrenmitglieder dem Verband angehören.
(2) Die Ehrenmitgliedschaft kann nur an Funktionäre des Präsidiums oder erweiterten Präsidiums des Verbandes Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden verliehen werden, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a. mindestens zwanzig Jahre Tätigkeit in einem Fasnatverein
b. mindestens 15 Jahre Mitglied im Präsidium oder erweiterten Präsidium
c. Besitz des höchsten, vom eigenen Verein zu vergebenden Orden und
d. der Besitz des Verbandsordens I. Klasse e. die strafrechtliche Unbescholtenheit
f. hervorragende und herausragende Verdienste für den VVF, auf den Sachgebieten des Verbandsstatutes, insbesondere des Brauchtums und der damit zusammenhängenden Agenden.
(3) Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt dem Fasnatrat, in Zusammenarbeit mit der betroffenen Mitgliedsgesellschaft oder dem (erweiterten) Präsidium.
(4) Die Ehrenmitgliedschaft kann nur an Einzelpersonen (physische Personen verliehen werden, welche sich um den Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –gilden sehr verdient gemacht haben oder diesen in außerordentlichem Ausmaße unterstützen oder unterstützten.
(5) Das Recht einen Vorschlag für ein Ehrenmitglied obliegt in erster Linie dem Präsidium, dann dem Fasnatrat und den ordentlichen Mitgliedern.
(6) Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft hat durch ein Mitglied des Präsidiums des VVF zu erfolgen. Über die Verleihung ist eine Urkunde auszustellen, die vom Präsidenten, dem Vizepräsident und dem Chef des Protokolls zu unterfertigen ist.
(7) Die Ehrenmitgliedschaft kann nur beim Verbandstag verliehen werden.
Zunft: Altenstädtner Fasnatzunft
Verleihung: 16.03.1988

Verleihung: 01.04.1995
Verleihung: 01.04.1996
Zunft: Närrisches Kleeblatt Rankweil
Verleihung: 01.04.1996
Verleihung: 12.04.1997
Verleihung: 12.04.1997

Verleihung: 31.03.2001

Verleihung: 17.04.2004

Verleihung: 17.04.2004
Verleihung: 29.03.2008

Zunft: Bregenzer Faschingsgesellschaft (BFG)
Verleihung: 10.04.2010

Verleihung: 21.04.2012
Zunft: Amt der Vorarlberger Landesregierung und VVF
Verleihung: 21.04.2012

Verleihung: 26.04.2014

Verleihung: 30.04.2022

Verleihung: 30.04.2022

Verleihung: 30.04.2022

Verleihung: 30.04.2022