Unsere VVF Ehrenmitglieder

Das Herz der Vorarlberger Fasnat

Brauchtum lebt nicht von allein – es wird von Menschen getragen, geformt und bewahrt. Auf dieser Seite ehren wir jene Persönlichkeiten, die sich durch außerordentliches Engagement, jahrzehntelange Treue und unermüdlichen Einsatz um den VVF und das Vorarlberger Brauchtum verdient gemacht haben.

Sie sind die Botschafter unserer Tradition.

Der Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und -Gilden regelt in seinem Stiftungsstatut den Status Ehrenmitglied wie folgt:

(1) Gemäß § 4 Abs. (4) können auch Ehrenmitglieder dem Verband angehören.

(2) Die Ehrenmitgliedschaft kann nur an Funktionäre des Präsidiums oder erweiterten Präsidiums des Verbandes Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden verliehen werden, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a. mindestens zwanzig Jahre Tätigkeit in einem Fasnatverein

b. mindestens 15 Jahre Mitglied im Präsidium oder erweiterten Präsidium

c. Besitz des höchsten, vom eigenen Verein zu vergebenden Orden und

d. der Besitz des Verbandsordens I. Klasse e. die strafrechtliche Unbescholtenheit

f. hervorragende und herausragende Verdienste für den VVF, auf den Sachgebieten des Verbandsstatutes, insbesondere des Brauchtums und der damit zusammenhängenden Agenden.

(3) Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt dem Fasnatrat, in Zusammenarbeit mit der betroffenen Mitgliedsgesellschaft oder dem (erweiterten) Präsidium.

(4) Die Ehrenmitgliedschaft kann nur an Einzelpersonen (physische Personen verliehen werden, welche sich um den Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –gilden sehr verdient gemacht haben oder diesen in außerordentlichem Ausmaße unterstützen oder unterstützten.

(5) Das Recht einen Vorschlag für ein Ehrenmitglied obliegt in erster Linie dem Präsidium, dann dem Fasnatrat und den ordentlichen Mitgliedern.

(6) Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft hat durch ein Mitglied des Präsidiums des VVF zu erfolgen. Über die Verleihung ist eine Urkunde auszustellen, die vom Präsidenten, dem Vizepräsident und dem Chef des Protokolls zu unterfertigen ist.

(7) Die Ehrenmitgliedschaft kann nur beim Verbandstag verliehen werden.

Egon Schöch
Egon Schöch
(verstorben 2006)
Zunft: Altenstädtner Fasnatzunft
Verleihung: 16.03.1988
Karl Grabuschnigg
Karl Grabuschnigg
Zunft: Faschingskomitee Klushundzunft Klaus
Verleihung: 01.04.1995
Siegfried Oberhuber
Siegfried Oberhuber
Zunft: Dornbirner Fasnat-Zunft
Verleihung: 01.04.1996
Johann Gohm
Johann Gohm
(verstorben Dezember 2015)
Zunft: Närrisches Kleeblatt Rankweil
Verleihung: 01.04.1996
Hans König
Hans König
Zunft: Rhinzigünar Luschnou
Verleihung: 12.04.1997
Margit Bitschnau
Margit Bitschnau
Zunft: Rhinzigünar Luschnou
Verleihung: 12.04.1997
Gerhard Montibeller
Gerhard Montibeller
Zunft: Närrische Riebelzunft Frastanz
Verleihung: 31.03.2001
Peter Wolfsberger
Peter Wolfsberger
Zunft: Rungeliner Funkenzunft
Verleihung: 17.04.2004
Martin Wolf
Martin Wolf
Zunft: Faschingskomitee Klushundzunft Klaus
Verleihung: 17.04.2004
Monika Höscheler-Mähr
Monika Höscheler-Mähr
Zunft:
Verleihung: 29.03.2008
Johann Baschnegger
Johann Baschnegger
(verstorben 14.05.2025)
Zunft: Bregenzer Faschingsgesellschaft (BFG)
Verleihung: 10.04.2010
Ernst Schmid
Ernst Schmid
Zunft: Zunft Embser Schlossnarren
Verleihung: 21.04.2012
Dr. Paul Rachbauer
Dr. Paul Rachbauer
(verstorben am 25.09.2014)
Zunft: Amt der Vorarlberger Landesregierung und VVF
Verleihung: 21.04.2012
Ronald Rettenberger
Ronald Rettenberger
Zunft: Bürscher Fasnatverein
Verleihung: 26.04.2014
Cornelia Bayer
Cornelia Bayer
Zunft: Rinzigünar Luschnou
Verleihung: 30.04.2022
Günther Plessnitzer
Günther Plessnitzer
Zunft: Embser Schlossnarren
Verleihung: 30.04.2022
Stefan Ellensohn
Stefan Ellensohn
Zunft: Faschantzunft Bezau
Verleihung: 30.04.2022
Michel Stocklasa
Michel Stocklasa
Zunft: Fasnatzunft Buch
Verleihung: 30.04.2022

44. Landesverbandstag am 11.04.2026 in Höchst

Wir und die Fasntzunft Höchst freuen sich auf zahlreiche Teilnehmer unserer VVF Mitgliedsvereine und deren Mitglieder. Auf nach Höchst