Die Bundesregierung hatte zuletzt Anfang November einen „Teil-Lockdown“ verordnet, welcher dann ab 17. November nochmals verschärft wurde. Das rechtliche Werkzeug dazu ist die COVID-19- Notmaßnahmenverordnung, diese ersetzte die bisherige Schutzmaßnahmenverordnung. Weiterhin gelten wie bekannt u.a. ein Veranstaltungsverbot und einschneidende Ausgangsbeschränkungen. Zudem hat der Gesetzgeber per 27.11.2020 die bestehende Verordnung einer Novellierung zugeführt. Dabei wurden einige Normierungen im Gesetzestext nochmals präzisiert. Im Wesentlichen sind dies folgende Inhalte:
Weiterführende Infos zu COVID-19 gibt es wie bisher auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter www.vorarlberg.at und im Internetauftritt des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter www.sozialministerium.at.
Die aktuelle Novelle zur Notmaßnahmenverordnung per 27.11.2020 (BGBL II Nr. 528/2020) gibt es hier im Download.
Soweit zur Info! Euer VVF-Team
Hinweis: vorhergehende und neuere Bestimmungen sowie alle Dateien bzw. Downloads sind links unter "Beitragsseiten" ersichtlich
Es liegt eine aktuelle Verordnung (Stand 01.11.2020) des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in zwei Erweiterungen betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden vor, die wir unseren Mitgliedsvereinen gerne, unten stehend, zum Download zur Verfügung stellen.
In dieser Verordnung sind weitere Themen für Veranstaltungen und Versammlungen geregelt.

Wir werden die Dokumente, sofern wieder eine neue Verordnung vorliegt, diesem Beitrag anfügen, so, dass immer die aktuellste Version verfügbar ist.
Euer VVF-Team
Hinweis: vorhergehende und neuere Bestimmungen sowie alle Dateien bzw. Downloads sind links unter "Beitragsseiten" ersichtlich
Es liegt eine aktuelle Verordnung (Stand 22.10.2020) des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in zwei Erweiterungen betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden vor, die wir unseren Mitgliedsvereinen gerne als Download zur Verfügung stellen. Download vom Stand 22.10.2020 (455) und Download vom Stand 22.10.2020 (Form 456)
In dieser Verordnung sind auch Themen für Veranstaltungen und Versammlungen geregelt.
Wir werden die Dokumente, sofern wieder eine neue Verordnung vorliegt, diesem Beitrag anfügen, so, dass immer die aktuellste Version verfügbar ist.
Euer VVF-Team
Hinweis: vorhergehende und neuere Bestimmungen sowie alle Dateien bzw. Downloads sind links unter "Beitragsseiten" ersichtlich
Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich die gesamte und aktuelle Rechtsvorschrift der COVID-19-Lockerungsverordnung kundegemacht. Die entsprechende Verordnung kann im Anhang eingesehen werden. Die wichtigsten Änderungen für Veranstalter und Proben hier zusammengefasst und auch als Download vom Stand 14.09.2020 und Download vom Stand 22.09.2020.
Zusätzlich wurden auch die Corona Massnahmen bekannt gegeben, die je nach "Ampelfarbe" zu tragen kommen. Ein Klick auf die Ampelfarbe zeigt die Details zu den jeweiligen notwendigen Massnahmen.
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Hinweis: vorhergehende Bestimmungen sowie alle Dateien bzw. Downloads sind links unter "Beitragsseiten" ersichtlich
Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich die 6. & 7. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung kundegemacht. Die entsprechende Verordnung kann im Anhang eingesehen werden. Die wichtigsten Änderungen für Veranstalter und Proben hier zusammengefasst und auch als Download.
Veranstaltungen
Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze mit mehr als 100 Personen bleiben bis 1. August untersagt. Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen sind mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen im Freiluftbereich möglich. Für die Durchführung der Veranstaltung erforderliches Personal ist nicht einzurechnen.
Ab 1. August sind bis zu 200 Personen bei Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze möglich. Im August soll auch die Personenzahl bei fixen Sitzplätzen in geschlossenen Räumlichkeiten auf 500 und im Freiluftbereich auf 750 erhöht. Mit Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft und einem COVID-19-Präventionskonzept ist dann auch eine weitere Erhöhung um jeweils 500 Personen möglich. Im September ist eine weitere Erhöhung für Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen vorgesehen.
Bei Veranstaltungen mit über 100 Personen (ab 1. August: über 200 Personen) ist ein COVID-19-Präventionskonzept mitsamt einem COVID-19-Beauftragten erforderlich. Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Kontaktnachverfolgung enthalten. Die Konzepte sind von der Bezirksverwaltungsbehörde stichprobenartig zu überprüfen. Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Kontaktnachverfolgung enthalten
Proben
Die sinngemäße Anwendung der Regeln der Sportausübung auf die Tänzer entfällt.
Schutzmaßnahmen
Für Veranstaltungen mit und ohne zugewiesene Sitzplätze in geschlossenen Räumen sowie im Freiluftbereich gelten die in § 10. definierten Maßnahmen der aktuellen COVID-19-Lockerungsverordnung. Wichtig der Hinweis, dass beim Betreten von Veranstaltungsorten gemäß Absatz 6 in geschlossenen Räumen eine mechanische Schutzvorrichtung (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen ist.
Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (Bundesrecht) sind von der COVID-19-Lockerungsverordnung ausgenommen. Im Zuge der Eigenverantwortung und Sorgfaltspflicht gilt es aber auch hier die Abstandsregelungen einzuhalten. Mehr dazu auf der Homepage des Landes Vorarlberg in der Themensammlung „Coronavirus: Aktueller Sachstand“ www.vorarlberg.at im Fachbeitrag „Vereine & Corona“.
Hinweis: vorhergehende und neuere Bestimmungen sowie alle Dateien bzw. Downloads sind links unter "Beitragsseiten" ersichtlich
Es liegt eine aktuelle Verordnung (Stand 14.06.2020) des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden vor, die wir unseren Mitgliedsvereinen gerne, unten stehend, zum Download zur Verfügung stellen.
In dieser Verordnung sind auch Themen für Veranstaltungen und Versammlungen geregelt.
Wir werden die Dokumente, sofern wieder eine neue Verordnung vorliegt, diesem Beitrag anfügen, so, dass immer die aktuellste Version verfügbar ist.
Euer VVF-Team
Hinweis: vorhergehende und neuere Bestimmungen sowie alle Dateien bzw. Downloads sind links unter "Beitragsseiten" ersichtlich
- Covid-19-NotMV vom 27.11.2020
- Covid-19-SchuMaV vom 01.11.2020 in der Form 463
- Stand vom 22.10.2020 in der Form 456
- Stand vom 22.10.2020 in der Form 455
- Corona Maßnahmen bei orange vom 15.09.2020
- Corona Maßnahmen bei gelb vom 14.09.2020
Es ist wohl allen Närrinnen und Narren so ergangen, dass an einem Tag wie am 11.11., "normalerweise" mit Guggamusik, Schalmeinenklängen, Fanfarenzügen, Garden, Prinzessinnen, Prinzen, Grafen, Ritter, Zünften und Gilden der Start in die 5. Jahreszeit "zünftig" gefeiert wird.
Doch 2020 war es vollkommen anders.
Ruhig war es auf den Marktplätzen, Straßen und Wirtschaften in Vorarlberg.
Spältabürger Feldkirch
Dornbirner Fasnat-Zunft
Schliefer Fasnatzunft Schwarzach
Schneggahüsler Frastanz
Geschätzte VVF-Vereine!
Mit der rasanten Entwicklung zu COVID-19 hat die österreichische Bundesregierung am 31. Oktober um 16:39 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz leider den zweiten „Lockdown“ verkündet. Im Vergleich zum Frühjahr gibt es Besserstellungen u.a. im pädagogischen Bereich oder auch in ausgedünnter Form für die Arbeitswelt. Für das Ehrenamt bedeutet die neue sogenannte COVID-19-Schutzmaßnahmenverodnung (COVID-19-SchuMaV) überwiegend eine Stagnation, zumal nun auch bis vorab zum Ende des Monats ein komplettes „Veranstaltungsverbot“ gilt. Anbei die Übersicht zu den verschärften Maßnahmen sowie die aktuelle Verordnung.

COVID-19: Schulungsmaßnahme des VVF & WIFI vertagt
Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen müssen wir nun von der Durchführung der exklusiven Weiterbildung am kommenden Wochenende im Reichshofsaal Lustenau, aufgrund der derzeitigen COV-19-Entwicklung, leider absehen. Wir sind optimistisch und fassen den erneuten Versuch zur Schulung zum Thema Covid-19-Beauftrage und Präventionskonzept für Anfang Dezember ins Auge. Die bisherigen gemeldeten Teilnehmer (m/w), es wären erfreulicherweise doch über 40 Personen gewesen, werden eigens noch in einem Mail über die weitere Vorgangsweise informiert.
Jahreshauptversammlungen
Die Abhaltung einer Generalversammlung war bis dato grundsätzlich möglich. In Anbetracht der neuen Gesetzeslage wird normiert, dass unaufschiebbare Zusammenkünfte von statuarisch notwenigen Organen juristischer Personen (Bsp. Jahreshauptversammlung Vereine), sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist, weiterhin zur Durchführung gelangen können. Wir verweisen erneut darauf, dass im Anlassfall und mit der gegebenen Sorgfaltspflicht, die dennoch nötigen Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Abstand halten, Kontaktdatenerhebung,…) einer Umsetzung zuzuführen sind.
Der Landesverband empfiehlt den Mitgliederorganisationen während des Lockdowns, auf die Abhaltung von Jahreshauptversammlungen zu verzichten. Bei anstehenden Neuwahlen ist die Versammlung ehemöglich nachzuholen, insofern die Abhaltung in digitaler Form nicht zweckmäßig erscheint. Hier nochmals der Hinweis auf das „Video-Meeting-Tool“ des VVF (seihe früherer Beitrag).
Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum
Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Der Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von maximal 6 Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten. Der vollinhaltliche Text (mit der Normierung für Kinder und Minderjährige) kann in der Verordnung unter § 13. Abs. (3) Punkt 8. eingesehen werden.
Weitere Hinweise
Der aktuelle Sachstand zu COVID-19 kann auch jederzeit auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter www.vorarlberg.at eingesehen werden. Ergänzende Informationen finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter www.sozialministeriums.at. Der VVF selbst hält Euch wie in den letzten Monaten weiterhin via Newsletter, Homepage www.vvf.at und über Facebook auf dem Laufenden!
Mit diesen trüben Aussichten für das Ehrenamt wünschen wir den Närrinnen und Narren dennoch die beste Gesundheit und viel Durchhaltevermögen!
Zusammenhalt auf Abstand, sicher & fair mit Optimismus!
Euer VVF-Team
Download aller bisherigen Lockerungsverordnungen und Schutzmaßnahmen Detail

Geschätzte VVF-Vereine!
Die Informationslage in Bezug auf die aktuelle Entwicklung rund um Corona ändert sich laufend. Der VVF engagiert sich weiterhin intensiv um praxisorientierte Ausführungen als Hilfestellung für unsere Mitgliederorganisationen suggerieren zu können. Dies bedingt allerdings einen zeitlichen Aufwand, zumal oftmals mehrere Themenstellungen mit den Fachleuten vorab einer näheren Abklärung zuzuführen sind. Gerne stellen wir Euch wieder einen Überblick zum aktuellen Sachstand bereit. Dieser markiert leider mit Blick auf den VVF-Newsletter vom 15. Oktober, eine signifikant hohe Form der Ausdünnung für das bürgerschaftliche Engagement! Kurz um: Eine Stagnation…
Selbst der Hoffnungsschimmer für den vielerorts gepflegten Auftakt am 11. November um 11.11 Uhr, ist mit der neuen Gesetzeslage fast zur Gänze hinsichtlich der Personenobergrenzen verflogen. Auch in der zuletzt reduzierten Form gibt es nun für die Abhaltung von Veranstaltungen im Außenbereich zusätzliche einschneidende Vorgaben (Mundschutz, Anzeigepflicht, Gastro-Regeln, Präventionskonzept,…). Dies führt dazu, dass die VVF-Vereine ihre gewohnten Auftaktveranstaltungen, zumal diese derzeit für das Ehrenamt nicht mehr verhältnismäßig sind, absagen. Die gegenwärtigen Regelungen auf bundesweiter Ebene, aber auch mit den zusätzlichen Verschärfungen auf Landesebene, bedingen zudem nur noch einen marginalen Spielraum für die Abhaltung von Proben und Trainings.
An dieser Stelle verweist der Landesverband erneut darauf, dass bei der Planung von Vereinsaktivitäten konkret auf die Cov-19-Maßnahmen Bedacht zu nehmen ist. Impulse & kreative Ansätze sollen geprüft und genutzt werden, selbst wenn dieser Aktionismus bis dato unter die Devise: „weniger ist mehr!“ fällt. Einen gänzlichen Stillstand soll es für die organisierte Vorarlberger Narretei nicht geben! Grundsätzlich, so die Bundes- und Landesregierung, ist das Zusammentreffen von Vereinsmitglieder zur gegenwärtigen pandemischen Entwicklung nur mehr zum Vereinszweck möglich. Von der geselligen und publikumswirksamen Komponente, die in der üblichen Breitenwirkung klar zum Wesen der Narretei gehört, ist derzeit zum Schutz der Mitmenschen Abstand zu nehmen.
Versammlungen + Fortbildung + Online-Meetings wird festgehalten, dass die Abhaltung u.a. von Jahreshauptversammlungen grundsätzlich von der Cov-19-Maßnamenverordnung ausgenommen ist. Aber auch hier gilt die erhörte Sorgfaltspflicht (öffentliche Meinung). Ein weiterer Punkt betrifft die Aus- und Weiterbildung. Hier verweisen wir auf den vom VVF in Zusammenarbeit mit dem WIFI ausgeschriebenen Kurs mit Schwerpunkt Covid-19-Beauftragter & Präventionskonzept. Die vollinhaltliche Information dazu kann dem entsprechenden Beitrag auf unserer Homepage entnommen werden. Zudem nochmals der Hinweis für das „Video-Meeting-Tool“ –die Fakten dazu ebenso auf der VVF-Homepage.
Aufgrund von Anfragen teilen wir nochmals mit, dass zur gegenwärtigen Entwicklung noch keine Prognose für die Abhaltung des in Vorarlberg flachendeckend gepflegten Funkenbrauchs abgegeben werden kann. Wir arbeiten schrittweise an den aktuellen Themen und halten die Mitgliederorganisationen über Newsletter, Homepage und Facebook auf dem Laufenden. Wie im letzten Newsletter zu entnehmen war, bringt der VVF die Winterausgabe unserer Verbandspublikation „s`NarraBlättle“ zur Veröffentlichung. Gerne geben wir den Vereinen in besonders bewegten Zeiten Raum & Platz, ihre Informationen, Erfahrungen und Botschaften einer breiten Leserschaft zugänglich zu machen. Bitte nutzt dieses Angebot mit Redaktionsschluss am 21. November 2020. Beiträge per Mail an
Geschätzte VVF-Organisationen!
Die organisierte Narretei ist gewiss ein bedeutender Bestandteil der kulturellen und gesellschaftlichen Wertehaltung in Vorarlberg. Dieses Bild und die nötige Aufmerksamkeit dazu werden sich im Verlauf der weiteren pandemischen Entwicklung, bei vielen Menschen noch stärker im Bewusstsein verankern. Unsere facettenreiche Außenwirkung ist bis dato und in den kommenden Wochen leider nicht mit der nötigen Gestaltungskraft gesegnet.
Ja, es ist kein humoriger Meilenstein in der jüngeren Geschichte! Dennoch sind „wir“ ein Teil der Gesellschaft. Das heißt, auch die „Narren“ tragen Verantwortung. Wir bitten Euch sinnbildlich auf Abstand mit der nötigen Fairness gegenüber allen zusammenzurücken. Das Ganze mit der optimistischen Haltung, dass auf jedes Gewitter auch Sonnenschein folgt!
Wir sind für Euch gerade in schwierigen Zeiten gerne weiterhin ehrenamtlich da!
Euer VVF-Team, gez. Präsident Michel Stocklasa
Am 19. Oktober 2020 haben die Bundes- und Landesregierung zur stark steigenden Infektionslage weitere Verschärfungen zur Eindämmung der Pandemie ankündigt. Die bundesweiten Vorgaben zur COVID-19-Maßnahmenverordnung wurden mit der 3./4. Novelle per 22. Oktober abgeändert. Neben dem österreichischen Regelwerk ist zu beachten, dass es auch regionale Sonderbestimmungen durch die jeweilige Landesregierung (in Ergänzung zur Corona-Ampel) gibt.
Achtung: Nach der Übergangsfrist bis 7. November 2020 sind die bis dato erlaubten Gesichtsschilder oder Kinnvisiere nicht mehr zulässig. Ab dem erwähnten Zeitpunkt ist ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die aktuellen Novellierungen zum Download: 3. Novelle 4. Novelle
Eine Übersicht zu den angesprochenen regionalen Vorgaben gibt es im Web unter www.corona-ampel.at. Stand der Corona-Ampel in Vorarlberg:
Hinweis: Bei roter Farbgebung gelten weitere Auflagen für die betroffenen Gebiete. Dies betrifft u.a. Einschränkungen bei Besuchen in Pflegeheimen sowie das „Distance Learning“ in der Oberstufe.
Als Veranstaltungen gelten „geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Begräbnisse, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Angebote der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, Schulungen und Aus- und Fortbildungen“. Hinweis: für Begräbnisse gelten Sonderbestimmungen.
Auflagen Indoor:
Auflagen Outdoor:
Während der Veranstaltung, egal ob indoor oder outdoor ist nun durchgehend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen! Bei Veranstaltungen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Die Konsumentation, sprich Verabreichung von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen wird eingeschränkt. Folgende Ausnahmen treffen zu:
Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten. Hierzu zählen insbesondere:
Das Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Erfassung von Anwesenheiten und Kontaktdaten auf freiwilliger Basis der Besucher beinhalten.
Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen (Bps. Jahreshauptversammlung eines Vereins oder die Sitzung des Vereinsvorstandes) können wie bisher durchgeführt werden, da diese von der Covid-19-Maßnahmenverordnung ausgenommen sind. Es gilt in Zeiten wie diesen aber die erhöhte Sorgfaltspflicht. Abgesehen von der öffentlichen Meinung ist es wichtig, für derartige Zusammenkünfte ebenso Schutz- und Hygienemaßnahmen (Maske tragen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht gehalten werden kann) zu ergreifen. Zudem kann die Versammlung auch verschoben werden und zum nächstmöglichen Zeitpunkt (bei nötigen Neuwahlen) durchgeführt werden. Die virale Abhaltung der Versammlung ist ebenso eine Option.
Grundsätzlich ist das Zusammentreffen von Vereinsmitglieder mit der gegenwärtigen pandemischen Entwicklung nur mehr zum Vereinszweck möglich. Von der geselligen Komponente ist derzeit klar Abstand zu nehmen. Auch Vereinslokale müssen gemäß der Regelung aus der Gastronomie um 22 Uhr schließen.
Die CoV-19-Maßnahmenverordnung normiert wie zuletzt auch weiterhin einige Ausnahmen u.a. der private Wohnbereich, Veranstaltungen zur Religionsausübung (ohne Hochzeiten & Begräbnisse), Versammlungen nach dem Vereinsgesetz 1953, berufliche Zwecke und Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien und von Organen juristischer Personen.
Ableitend zum adaptierten VVF-Merkblatt gilt nun: Probentätigkeiten und Darbietungen im sogenannten Amateurbereich dürfen mit max. 6 Personen im Innenbereich und 12 Personen im Außenbereich aktuell zur Durchführung gelangen. Professionell organisierte Darbietungen sind unter Anwendung eines Präventionskonzeptes zur Minimierung des Infektionsrisikos von den erwähnten Personenobergrenzen ausgenommen. Mehr Informationen dazu gibt es direkt hier im Link: https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/vereine-corona-sport-8?article_id=658156
Achtung: Die Thematik „professionelle Darbietung“ wird derzeit auf einer höher gelagerten Ebene (u.a. Landestheater udgl.) diskutiert. Es ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass dieser Punkt nicht auf das zur Tradition gewordene Spiel von Guggamusiken, Fanfaren und Schalmeien, mit Blick zum 11. November anwendbar ist!
Umfängliche Informationen zur Coronavirus-Pandemie auf der Webseite des Landes Vorarlberg www.vorarlberg.at (Rubrik Coronavirus: Aktueller Sachstand in Vorarlberg) sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter www.sozialministerium.at.
Erneut der Hinweis: Ehrenamtlich engagierte Personen können sich mit Fragen zu Corona & Vereine auch an das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung unter Tel. 05574 511 20605 od. Mail