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CoV-19: Vorgaben, Empfehlungen Proben Garde-Musikzüge

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CoV-19: Vorgaben, Empfehlungen Proben Garde-Musikzüge

 Bild: Landesgardegala 2020 in Gaißau (@Michael Lange)

UPDATE eine neue Version vom 23.09.2020 ersetzt den Grossteil dieser Informationen. Bitte beide beachten!

 

Geschätzte Vereine!

Zum Ende der Urlaubszeit sind zahlreiche Mitgliederorganisationen bereits, auch unter der gegenständlichen Situation mit der Coronavirus-Pandemie, mit der Planung für die kommende Saison beschäftigt. Hinsichtlich der Planbarkeit ist es zeitökonomisch noch zu früh, eine nähere Analyse über das mögliche Volumen der Volksfasnat 2020/2021, betreffend der In- und Outdoorveranstaltungen in Vorarlberg, abzugeben. Weit mehr zeichnen sich aktuelle Tendenzen ab. Wie bereits kommuniziert ist der Landesverband angehalten, die anstehenden Themen mit der gegebenen Situation, etappenweise mit den zuständigen Stellen zu bewerten. Aus der Praxis nehmen mit Schulbeginn auch die Trainingseinheiten unserer Kinder-, Teeny- und Damengarden, sowie die Proben der Musikzüge und Guggamusiken Fahrt auf.

Aus der Corona-Lockerungsverordnung dürfen wir den betreffenden VVF-Vereinen einige Informationen zur Umsetzung in der Praxis mit auf den Weg geben. Die Abhaltung von Trainings von Personengruppen einer Garde sind in der Lockerungsverordnung dem fachspezifischen Bereich „Sport“ angegliedert.

Sportausübung:

Gemäß § 8 Abs. 2 der COVID-19-Lockerungsverordnung muss bei der Sportausübung der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden. Wo möglich, sollte er jedoch trotzdem eingehalten werden. Bei der Sportausübung muss auch kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten, hat der Verein oder der Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

Dieses COVID-19-Präventionskonzept hat zumindest folgende Themen zu beinhalten:

1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern,

2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,

3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,

4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.

Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten.

Wir empfehlen aktuell in Koordination mit dem Land Vorarlberg (Abteilung Sanitätsangelegenheiten), dies kann sich in den kommenden Wochen allerdings durch eine Zunahme der Infektionen ändern, folgende präventive Maßnahmen beim Gardetraining zu beachten.

  • Erstellung eines Präventionskonzeptes, wo es erfahrungsgemäß beim Einstudieren der Tänze zum Körperkontakt kommt. Zweckdienliche Hinweise zur Erstellung der Unterlage gibt es auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter „Vereine & Corona“, auf der Webseite der Sport Austria sowie der Webseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport.
  • Die Bildung von fixen Gardeteams und die Erfassung der personenbezogenen Daten im Verein war auch schon in der Vergangenheit ein Thema. Während der Pandemie hat dieser Vorgang eine hohe Relevanz um ggf. eine Infektionskette rasch nachvollziehen zu können.
  • Zudem stellen die Bereitstellung einer Desinfektionsmöglichkeit, die Abhaltung des Gardetrainings in einem großem Raum (Turnhalle), sowie die regelmäßige Zuführung von Frischluft, geeignete Hygienemaßnahmen dar.
  • Gardemitglieder (m/w) die sich gesundheitlich nicht wohl fühlen (dies kann gerade im Herbst auch u.a. eine Erkältung sein), sollen vom Training bis zur vollständigen Genesung Abstand nehmen!
  • Sollte bei den Trainingseinheiten ein Infektionsverdacht auftreten ist die betreffende Person in einem eigenen Raum abzusondern. Die Kontaktaufnahme mit der Gesundheitshotline 1450 ist dabei unabdingbar.

Was die Probentätigkeit von Schalmeien, Gugga, Fanfaren udgl. betrifft, finden sich die aktuellen Vorgaben in § 10 der Lockerungsverordnung. Wenn der Abstand gehalten werden kann, wird in diesem Bereich keine näherführende Dokumentation (Präventionskonzept) benötigt. Die weiteren oben ausgeführten Punkte sind allerdings auch bei der Abhaltung von musikalischen Proben in der Narretei zweckdienlich.

Musikgruppen:

Gemäß § 10 Abs. 10 der COVID-19-Lockerungsverordnung gilt für Teilnehmer an Proben und Mitwirkende an künstlerischen Darbietungen § 3 sinngemäß. § 3 Abs. 1 leg cit regelt, dass ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird.

Aktuelle Infos zu Corona und der Umsetzbarkeit in der Praxis, sprich im Vereinsbetrieb, gibt es jederzeit auf der Webseite www.vorarlberg.at. An dieser Stelle verweisen wir erneut auf die eigens eingerichtete Hotline für Vereine/Veranstalter unter 05574 1450 1. Zudem können aktuelle Fragen betreffend der Erreichung des Vereinszweckes in Zeiten von Corona, an das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung unter Tel. 05574 511 20605 od. Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerichtet werden.

Für den Landesverband

e.h. Michel Stocklasa

Verbandspräsident

Schutzschirm Vereine (Corona)

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Schutzschirm Vereine (Corona)

Seit ein paar Tagen können gemeinnützige Organisationen einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem „NPO – Hilfsfonds“ des Bundes stellen. Zudem hat das Land Vorarlberg den von Bundesweite gespannten Schutzschirm für das Ehrenamt mit weiteren Initiativen verstärkt. Mehr dazu im Beitrag.

Gibt es einen Hilfsfonds für gemeinnützige Organisationen, somit auch für die närrischen Vereine?

Ja, Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen. Seit ein paar Tagen können Anträge eingebracht werden. Informationen sind unter https://npo-fonds.at/ zu finden.

Hier noch die Erklärung zum Hilfsfonds per Clip:

Aus der Pressekonferenz des Landes Vorarlberg vom 17. Juli (Auszug)

„Land verstärkt Schutzschirm für Vereine und das Ehrenamt“

1450+1 ergänzt Leitfaden

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind viele Vereine mit teils dramatischen Einnahmenverlusten konfrontiert – „wegen der Absage von Veranstaltungen, fehlenden Eintrittsgeldern, ausbleibenden Kurs- oder Trainingsbeiträgen, gesperrter Gastronomie oder rückläufigem Sponsoring“, führte der Landeshauptmann aus. Dabei wären gerade von Vereinen organisierte Veranstaltungen nicht nur wichtige gesellschaftliche Anlässe, sondern vor allem wirtschaftlich für die Vereine selbst von größter Bedeutung, machte Wallner deutlich. „Daher wurde angelehnt an die bekannte Hotline 1450, an die man sich bei Gesundheitsfragen wendet, jetzt unter der Rufnummer 1450+1 eine kompetent besetzte Infostelle zum Thema Veranstaltungen geschaffen“, begründeten LH. Wallner und LR. Rüscher die Landesinitiative.

COVID-19-Beauftragte: Land halbiert Kurskosten

Gesundheitslandesrätin Rüscher erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die sogenannten „COVID-19-Beauftragten“, die bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden (ab August mit mehr als 200 Teilnehmenden) vorgeschrieben sind. Der Onlinekurs umfasst insgesamt acht Module. Bei Personen, die den Kurs im Zusammenhang mit einer Vereinstätigkeit absolvieren, werden von Landesseite 50 Prozent der Kurskosten übernommen. „Uns geht es darum, die Vereine und das Ehrenamt in dieser schwierigen Zeit gezielt zu unterstützen und die Corona-Auswirkungen so weit wie möglich abzumildern“, hielt Landeshauptmann Wallner mit Blick auf die mehr als 4.900 registrierten Vorarlberger Vereine fest, deren Aktivitäten sich in alle wichtigen Lebensbereiche erstrecken: „Darum haben wir vereinbart, den von Bundesseite gespannten Schutzschirm weiter zu verstärken“.

Die gesamte Presseausendung kann im folgenden Link eingesehen werden: https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-61866.html

Soweit zur weiterführenden Info zu „Corona & Vereine“

Euer VVF-Team!

NEU - VVF Video-Meeting

NEU - VVF Video-Meeting

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Die Digitalisierung hat dank Covid-19 auch im Ehrenamt Einkehr gehalten.

Wir als Landesverband haben dazu eine kostenlose Video-Meeting Möglichkeit in unsere Homepage integriert. Dieser Service ist für alle VVF Mitgliedsvereine kostenlos! Du benötigst nur ein Login zu unserer Homepage und kannst schon loslegen.

Videomeeting

Und wie geht das?

1. Geh mit dem unten angeführten Link zum VVF Video-Meeting

2. Gib deinem Video-Meeting einen Namen (im Feld "Neues Meeting starten z.B.: 11erRat / Achtung der Meeting Name darf keine Sonderzeichen beinhalten) und klicke auf "Los"

3. Starte das Video-Meeting (wähle ein Meeting aus der Liste darunter)

4. Kopiere die Video-Meeting URL (über das "Info"-Icon am rechten unteren Ende im Videochat)

5. Informiere die Teilnehmer über die Video-Meeting URL, damit sie teilnehmen können (per Email, Whatsapp, ...)

 

Viel Vergnügen bei eurer ersten kontaktlosen Sitzung ...

... und hier geht's zum VVF-Video-Meeting!

Bildrechte via Land Vorarlberg: ©PureSolution – www.stock.adobe.com

Online – Qualifizierungskurse zum COVID-19-Beauftragten

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Online – Qualifizierungskurse zum COVID-19-Beauftragten

Bildrechte via Land Vorarlberg: ©PureSolution – www.stock.adobe.com

In Zeiten von „Corona“ sind die Vereine angehalten genau abzuwägen, unter welchen Voraussetzungen geplante Veranstaltungen im Einklang mit den jeweils gültigen Verordnungen durchführbar sind. Was die Umsetzung in der Praxis betrifft gibt es Hilfestellungen, u.a. die vom VVF in einem vorigen Beitrag erwähnte Checkliste, seitens des Landes Vorarlberg. Sämtliche Informationen zu „Corona & Vereine“ können auf www.vorarlberg.at eingesehen werden. Die wichtigsten Punkte halten wir gerne auch für unsere Organisationen auf unserer VVF – Homepage bereit.

COVID-19-Beauftragte

Auch in den kommenden Wochen bleiben die bewegten Zeiten wohl ein stetiger Begleiter. Mit der Qualifizierung zum „Covid-19-Beauftragten“ gibt es der Situation angepasste Fortbildungsmöglichkeiten. Diese können über die Plattform www.kulturimjetzt.at gebucht werden. Für den Online-Qualifizierungskurs des Österreichischen Roten Kreuzes für Covid-19-Beauftragte übernimmt das Land Vorarlberg in einem ersten Schritt für 100 Kulturschaffende (von Kulturvereinen, Kulturveranstalter/innen und Kulturinstitutionen) die Kursgebühren.

Onlinekurs

Das Rote Kreuz bietet einen Intensivkurs im E-Learning-Modus an. Dieser Online-Kurs vermittelt grundlegende und fachliche Kompetenzen, die es zukünftigen Covid-19-Beauftragten ermöglichen, ein Covid-Präventionskonzept umzusetzen und Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsrisikos zu implementieren.

Kompakte Fakten im Web

Auf der laufend aktualisierten Webseite www.kulturimjetzt.at finden sich zusätzlich zu den bekannten Webseiten von Land & Bund, die für Kulturveranstalter gültigen Rechtsgrundlagen, Format-Ideen, hilfreiche Links und Kontakte. Ebenso informiert wird dort über die neu geschaffene Veranstaltungsförderung des Landes für Gemeinden und Städte, die dazu beitragen soll, das Kulturangebot in allen Teilen Vorarlbergs wieder hochzufahren.

Mit diesen Hinweisen wünschen wir Euch einen guten Einstieg in die Urlaubszeit!

Euer VVF - Team

 

 

 

Corona & Veranstaltungen: Neuer Leitfaden des Landes Vorarlberg

Corona & Veranstaltungen: Neuer Leitfaden des Landes Vorarlberg

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Corona & Veranstaltungen: Neuer Leitfaden des Landes Vorarlberg

Geschätzte VVF – Vereine!  Liebe Ehrenamtliche!

In Ergänzung zu den aktuellen Informationen vom 03. Juli auf der VVF – Webseite www.vvf.at dürfen wir zusätzlich auf den vom Land Vorarlberg herausgegebenen Leitfaden zur Abhaltung von Veranstaltungen hinweisen. Diese Unterlage gibt einen Überblick zu den derzeit geltenden Bestimmungen aus der COVID-19-Lockerungsverordnung. Zudem werden als Unterstützung die verpflichtenden Inhalte bei der Erstellung eines „Präventionskonzeptes“ thematisiert. Die Unterlage kann, jeweils den neuen Entwicklungen angepasst, auf der Webseite des Landes Vorarlberg www.vorarlberg.at jederzeit eingesehen werden. Zudem gibt es hier, u.a. Vereine & Corona, für die einzelnen Lebensbereiche spezialisierte Ausführungen und Hinweise.

Die aktuelle Checkliste gibt es auch bei uns zum Download!

Bleibt gesund: Euer VVF – Team!

Mit Blick in den närrischen Herbst

Mit Blick in den närrischen Herbst

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Mit Blick in den närrischen Herbst

In den letzten Wochen hat die Coronavirus-Pandemie auch den gewohnten Alltag der Brauchtums- und Traditionsvereine ordentlich auf den Kopf gestellt. Zwischenzeitlich nehmen die aus bekannten Gründen verschobenen Mitgliederversammlungen wieder Fahrt auf. Wie den letzten Verbandsinformationen (Homepage, Newsletter und Facebook) zu entnehmen waren, hat das Leitungsgremium des VVF mehrere Themenstellungen gemäß der aktuellen Situation beraten und entsprechend die Weichen gestellt. Hier gilt der Dank den Funktionären (m/w) auf Landes-, Bezirks- und Referatsebene, sowie unseren Beiräten und den designierten Persönlichkeiten, welche die maßgeblichen Veränderungen mittragen. Ein Gruß an unsere Vereine, die nach wie vor sorgfältig prüfen, in welchem Rahmen ihre geplanten Aktivitäten auch umsetzbar sind.

Herbstversammlungen

Am vergangenen Montag (30. Juni 2020) tagte das Präsidium mit dem Vorsitzenden der Fasnaträte in Schlins. Der engste Stab reflektierte die Entwicklungen und analysierte die weiteren Schritte mit Blick in Richtung Herbst. So sollen je nach Situation, die Herbstversammlungen auf Bezirks- und Referatsebene zur Durchführung gelangen. Aufgrund allfällig steigender Infektionszahlen wird dieser Part betreffend der Terminfindung und den geeigneten Lokalitäten, dann Anfang September mit den zuständigen Verantwortlichen (Landeselfer und Referatsleiter) neu bewertet.

Närrischer Ausblick

Aus zeitökonomischer Sicht ist es noch zu früh eine haltbare Prognose und davon ableitend die nötigen Maßnahmen für die Fasnat 2020/ 2021, mit dem überwiegend im Ländle zelebrierten Weckruf bereits am 11. November, abzuleiten. Wir sprechen in Vorarlberg doch von einer enormen Dichte an närrischen Organisationen. Die Volksfasnat geht zumeist mit einem großen Publikumsinteresse in den Sälen und auf den Straßen über die Bühne. Das facettenreichen Wirken der Narretei bedingt zum Ende der Sommerferien etappenweise eine Analyse des Ist – Zustandes.

Praktikable Umsetzbarkeit

Das Ganze in Bezug auf die Umsetzbarkeit in der Praxis (Veranstaltungsraum, gegebene Schutzbestimmungen usw.) von (größeren) Veranstaltungen im bürgerschaftlichen Engagement. Dazu zählt auch der geplante Landesnarrentag am 10. Januar 2022. Betreffend 40. Landesverbandstag: In Koordination mit dem erweiterten VVF - Präsidium und dem Ausrichter wird die nächste Generalversammlung auf Samstag, den 24. April 2021 im Spannrahmen in Hard terminisiert. Kurz um: Die Närrinnen und Narren planen für die kommenden Monate mit der nötigen Wachsamkeit und hoffen letztendlich auf eine gute Entwicklung!

Aktuell geltende Hygiene- und Schutzmaßnahmen können u.a. den Webseiten www.vorarlberg.at oder www.sozialministerium.at entnommen werden.

Euer VVF – Team

Corona und Vereine
Land Vorarlberg (Bildrechte: Pixabay)

Vereine & Corona - aktuelle Infos vom 09.06.2020

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Weiterlesen: Vereine & Corona - aktuelle Infos vom 09.06.2020

Ehrenamtliches Wirken in Zeiten von Corona

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Geschätzte Mitgliederorganisationen!

Herausfordernde Situationen in Bezug auf die Coronavirus–Pandemie sind nach wie vor stetiger Begleiter in allen Lebensbereichen. Glücklicherweise konnten wir unser „närrisches Kerngeschäft“ mit der Abhaltung der Landesgardegala am 7. März als letzte Großveranstaltung des VVF, bravourös über die Bühne bringen. Wir haben alle derzeit die Situation, dass eine umfängliche Planbarkeit für die Umsetzung des Vereinszweckes nicht wie gewohnt möglich ist. Die seitens der Bundesregierung angekündigte „Entspannung“ im Bereich der Kulturschaffenden, so sollen Veranstaltungen schrittweise u.a. mit einer Reglementierung der Personenzahl zugelassen werden, ist eine positive Botschaft.

Allerdings gilt es hierbei auch weiterhin die behördlichen Schutzmaßnahmen (Abstand halten udgl.) zu beachten!  Dies relativiert den Spielraum für die Abhaltung von Versammlung und die Durchführung eines Festbetriebs. Hierbei hat sich der VVF mit anderen ähnlich gelagerten Verbänden (u.a. Landestrachtenverband) kurzgeschlossen. Zudem haben wir an die Vorarlberger Landesregierung ein Schreiben gerichtet, in welchem wir auf die Bedeutung der regionalen Kultur in den organisierten Zusammenschlüssen (Vereine) und Verbände verweisen. Kürzlich hat dazu auch ein informelles Treffen mit einigen Vertretern aus Kunst & Kultur im Landhaus stattgefunden.

Wir sind keine „Museumsbetriebe“ – unser Wirken richtet sich größtenteils primär sehr publikumswirksam und generationsübergreifend nach außen. Gewiss zählt das „Hochfahren“ der Wirtschaft, Gastronomie und des Tourismus zu besonders dringenden und fundamentalen Themen in der Prioritätenliste. Nun braucht aber auch die „Kultur“ stufenweise eine Plattform um wieder einigermaßen starten zu können. Mit unserem Wirken gehen auch dutzende Entscheidungen, auch wenn später mitunter weitere Lockerungen in Kraft treten, im Vorfeld einher. Mit dem aktuellen Wissenstand, in Koordination mit Präsidium, erweiterter Stab und Fasnatrat - Vorsitzenden, haben wir uns auf folgende Vorgangsweise verständigt.

Bezirks- und Referatssitzungen

  • Im Hebst stehen grundsätzlich wieder die Bezirks- und Referatsversammlungen Ob diese durchgeführt werden können hängt von den Spielräumen, bzw. von den behördlichen Auflagen ab.

Wir müssen aus heutiger Sicht damit rechnen, dass die informellen Treffen, wenn überhaupt, nur in ausgedünnter Form (Beispiel, max. 1 Vertreter pro Verein) über die Bühne gehen können. Dies ist auch eine Frage der Kapazität des jeweiligen Lokals (Saal).

  • Die im Frühjahr vorgesehenen Neuwahlen innert der Bezirke und Referate werden vorab bis zu den Frühjahrsversammlungen 2021 ausgesetzt.

Abhaltung Landesverbandstag

Der für 25. April 2020 terminisierte 40. Landesverbandstag mit Hofübergabe konnte aus bekannten Gründen nicht stattfinden. Folgende Vereinbarung tritt nun in Kraft.

  • Aus organisatorischer Sicht, in Ermangelung der Planbarkeit und den bis auf Weiteres geltenden Reglementierungen findet heuer keine Generalversammlung mehr Dies hat zur Folge, dass sich für einige Funktionäre (m/w) eine Verlängerung ihrer Tätigkeit ergibt. Danke hierbei für den Zusammenhalt in besonderen Zeiten!

Nähere Ausführung: Gelebte Praxis zur Durchführung der Mitgliederversammlung ist die Abhaltung der Bezirks- und Referatssitzungen. Dazu kommt die Vorbereitungszeit, gerade bei Neuwahlen mit Hofübergabe. Zudem ist ein Verbandstag Ende Oktober oder Anfang November für uns nicht relevant, zumal die neue Saison mit dem Weckruf am 11. November vielerorts eingeläutet wird. Bei diesem Verbandstag rechnen wir aufgrund von mehreren personellen Weichenstellungen mit einer weit höheren Besucherfrequenz.

Unsere Generalversammlung ist mit der Abhaltung der Wahlen für die vertretungsbefugten Organe (Präsidium) ehe möglichst nachzuholen. Das „COVID-19 Gesetz“ sieht vor, dass auch sogenannte „virtuelle“ Versammlungen abgehalten werden können. Von dieser Möglichkeit sehen wir in Anbetracht der Größenordnung unserer Interessensvertretung (über 150 Organisationen mit 6.000 Mitgliedern) ab. Somit bleibt uns für einen ehemöglichen Termin das nächste Frühjahr.

  • Wir stellen unseren Vereinen in den kommenden Wochen die Niederschrift der letzten Tagung in Braz sowie die Tätigkeitsberichte des VVF – Teams zur Verfügung. Ebenso gibt es einen Abschluss der finanziellen Gebarung, der durch die gewählten Revisoren (Bezirk Feldkirch) einer Prüfung unterzogen wird. Das Ergebnis der Einschau wird selbstverständlich kommuniziert.
  • Das reguläre „Rotationsprinzip“ in den Bezirken wird einmalig ausgesetzt, sodass die Hardar Müfängar im April 2021 für den Landesverbandstag als Ausrichter fungieren können. Ein Jahr später (2022) findet der 41. Verbandstag bei den Rhin – Zigünar Lustenau statt. Dieser Antrag wurde bereits von den Vereinen verabschiedet.
  • Vereinsbewegungen (Verbleib Probejahr, Übernahme/ Aufnahme gemäß Beschluss des erw. Präsidiums vom 4. März 2020) finden mit der nächsten Generalversammlung eine Wirksamkeit.
  • Nachdem bei der letzten landesweiten Mitgliederversammlung keine Gebührenerhöhungen beschlossen wurden, bleiben die Mitgliedsbeiträge & Co (außer die Indexierung von Versicherungsprämien) auch unverändert.

Narrentag & Gardegala

Zur Ausrichtung des 39. Landesnarrentages am Sonntag, den 10. Januar 2021 haben die Rhin – Zigünar am 17. Februar 2020 einen Antrag auf Ausrichtung gestellt. Derzeit laufen noch die Abklärungen zur geplanten Großveranstaltung. Mit der Ausrichtung der Landesgardegala wurden bereits die Luterachar Schollesteachar (Beschluss Verbandstag Braz 2019) beauftragt. Die Gala ist für Samstag, 27. Februar 2021 eingeplant.

Wir hoffen, in Anbetracht der Entwicklungen rund um die Coronavirus–Pandemie, dass unsere VVF – Großveranstaltungen und damit natürlich die Narrensaison 2020/ 2021 selbst, wie gewohnt über die Bühne gehen können. Weitere Infos, dies betrifft dann in weiterer Folge auch den zentralen Service der Abnahme von Narrenfahrzeugen, folgen schrittweise.

Verbandspublikation

Aus aktuellem Anlass wird die nächste Ausgabe der Verbandspublikation „NarraBlättle“ ausgesetzt. Das Verbandsgeschehen wird auf der VVF – Homepage www.vvf.at sowie auf unserer Fanpage via Facebook ganzjährig dokumentiert. Veranstaltungen unserer Mitgliedervereine die unter Auflagen stattfinden können, umwerben wir gerne wie bisher über Facebook.

Terminkalender

Auch in planerisch ungewissen Zeiten verweisen wir darauf, dass die VVF – Vereine jederzeit und somit autonom ihre neuen Termine in den Kalender auf der Verbandshomepage eintragen können.

VVF – Partner

Die gewohnten Leistungen und Möglichkeiten unseres Partners METRO – Dornbirn (5 Prozent Rabatt auf Produkte die nicht schon vergünstigt sind) bleiben trotz turbulenter wirtschaftlicher Entwicklungen aufrecht. Dies wurde dem VVF seitens des METRO dankenswerterweise zugesichert.

Die Inanspruchnahme von Leistungen unseres Partners Fohrenburg s‘ Fest bleibt auch in Zeiten von Corona aufrecht. Wie auch dem VVF – Newsletter vom 17. Februar zu entnehmen war, bedeuten die Eigentümerverschiebungen vom Jahresende 2019 noch keinen Abbruch der Partnerschaft.

Serviceleistungen

Nach wie vor werden die Serviceleistungen der landesweiten Interessensvertretung VVF der Situation angepasst angeboten. Dem geht auch u.a. die Beantragung von Landesorden über die VVF – Homepage einher. Die entsprechenden Vergaben und somit Ehrenbekundungen erfolgen bei den Jahreshauptversammlungen, wenn diese dann wieder Fahrt aufnehmen.

Unterstützung für Ehrenamtliche

Glücklicherweise sind die Narren – Organisationen über weite Strecken nicht direkt im „Epizentrum“ der Corona – Krise. Versammlungen können durchaus verschoben und nachgeholt werden. Temporär gibt es auch in der Narretei Veranstalter, die schon im Frühjahr und weiterführend nun im Sommer und Herbst auf ihre größeren Festivitäten verzichten müssen. Die öffentliche Hand hat grundsätzlich für den Kultursektor dazu Unterstützung angesagt. Wir prüfen das und informieren euch dazu dezidiert.

Personelle Ausstattung im VVF

Erfreulich ist, dass wir zeitgerecht vor dem geplanten Verbandstag für alle Funktionen auch das benötigte „Personal“ gefunden haben. Anbei der Wahlvorschlag mit Wählbarkeit bei den VVF – Frühjahrssitzungen 2021 auf Landes-, Bezirks- und Referatsebene. An dieser Stelle ein Dank an die designierten Persönlichkeiten, deren „Stunde“ etwas verzögert in ein paar Monaten schlägt.

Bezirk Bregenz:

Landeselferrat Christof Huber (wählbar für eine andere Funktion im Präsidium) 

Neu: Claudia Katz (Faschingszunft Gaißau).

Zusätzlich gibt es die Wahl von zwei Fasnaträten. Für die „scheidenden“ Hans Baschnegger & Kurt Hecht stehen Stefan Ellensohn (Faschnatzunft Bezau) & Günter Dietrich (Schollesteachar Luterach) zur Verfügung.

Bezirk Dornbirn:                

Landeselferrat Günter Plessnitzer scheidet aus persönlichem Wunsch wie bekannt aus. Hier steht Thomas Kertel (Embser Schlossnarren) zur Wahl. 

Bezirk Feldkirch:                

Neuwahl der langjährigen Landeselferin Kornelia Spiss (Schneggahüsler Frastanz).

Bezirk Bludenz:                  

Wahl amtierender Landeselfer Richard Witting (Fasnachtsverein Heuler).

Referat Garde:                   

Conny Bayer legt ihr Amt in andere Hände. Tanja Petzold (Rhin – Zigünar) steht hier sozusagen in den Startlöchern.                                               

Referat Gugga:                   

Neuwahl des amtierenden Gugga – Referent Martin Hämmerle. 

Referat Musikzüge:         

Manuel Konzilia hat das Amt bereits abgegeben. Jürgen Staubmann vom Schalmeienzug Mäder ist seit 9. März 2020 neuer Landesmusikzugleiter.

Wahlvorschlag für den 40. Verbandstag

PräsidentIn:                      Barbara Lässer (Rhin – Zigünar) für Michel Stocklasa

Vizepräsident:                   Rene Winkel (Schliefer Fasnatzunft)

Vizepräsident:                   Christof Huber (Fasnatzunft Höchst) für Stefan Ellensohn

Schatzmeisterin:                Angelika Egger (Ramschwager Burgnarren)

Chefin d. Protokolls:          Nadine Luger (Narrenzunft Kehlegg) für Barbara Lässer

Webmaster/ Zere:             Gernot Reumüller (Dornbirner Fasnat – Zunft)

Brauchtum/ Blättle:           Marion Pfeiffer (Fluhar Nollatrüllar)

Funkenreferent:                Helmut Salzgeber (Funkenzunft Gantschier) Stelle bis dato vakant.

Hinweis: Im VVF gibt es Beiräte in den Bereichen Web, Jürgen Hicker (FKF) und Versicherungen + Bezirksredakteur Oliver van Dellen (Rungeliner Funkenzunft). Hier folgt für den Bereich Ordensmanagement künftig eine eigene Anlaufstelle mit der Vollblutnärrin Evi Kaufmann (vormals Chaos – Tätscher).

Vereinsaktivitäten der Mitgliedervereine

Wir ersuchen alle Verbandsmitglieder die Umsetzbarkeit ihrer geplanten oder verschobenen Veranstaltungen (Jahreshauptversammlungen, Vereinsfeste, Proben- und Trainingstätigkeit) hinsichtlich der aktuell geltenden behördlichen Bestimmungen, wie Personenanzahl und Abstandsregelung, Mund-Nasen-Schutz bei öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen, in Anbetracht des gegebenen räumlichen Volumens, genau zu überprüfen! Die Abwägung und Entscheidungsfindung auf Ortsebene ist wie bisher Sache des jeweiligen Vereins bzw. Veranstalters. Letztendlich gehen die Gesundheit und Sicherheit vor!

Die aktuelle Verordnung (Novellierung zur COVID-19 - Lockerungsverordnung) des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ist nach der Pressekonferenz vom 25. Mai noch in Teilbereichen in Ausarbeitung.  

Wichtiger Hinweis: Vereine die ihre Jahreshauptversammlung, bei Teilnahme von über 50 Personen, aus den bekannten Gründen noch nicht durchführen konnten, erhalten mit dem COVID-19 Gesetz die Möglichkeit eines Aufschubes bis Jahresende 2021. Wenn die Neuwahl des Leitungsorgans (Vorstand) gemäß Statut ansteht, ist die Mitgliederversammlung ehe möglichst einzuberufen. Die Abhaltung einer „virtuellen“ Generalversammlung kann auch bei Ortsvereinen sinngemäß eine Anwendung finden.   

Weitere Informationen zur aktuellen Situation und zu den geltenden Bestimmungen zur Eindämmung von „Corona“ gibt es auf den Webseiten www.sozialministerium.at sowie www.vorarlberg.at. Für auftretende Fragen stehen Euch die VVF – Funktionäre gerne zur Verfügung.

Wir wünschen allen Närrinnen und Narren eine gute und gesunde Zeit!

 

Für den Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden (VVF)

Michel Stocklasa             Peter Wolfsberger
VVF Landespräsident   Fasnatratvorsitzender

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