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Einladung zur präventiven Aus- und Weiterbildung

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Einladung zur präventiven Aus- und Weiterbildung

Covid-19-Beauftragter & Präventionskonzept im Fokus

Geschätzte Närrinnen und Narren!

Die Entwicklungen rund um die Coronavirus-Pandemie bedeuten aktuell für das Ehrenamt nahezu einen großflächigen „Stillstand“. In Ermangelung der Planungssicherheit ist es der organisierten Narretei kaum mehr möglich, dem Vereinszweck Ausdruck verleihen zu können. Zudem bringen die engmaschigen und facettenreichen Vorgaben und Empfehlungen seitens des Bundes und Landes weiterhin große Unsicherheiten für die Vereine und Veranstalter.

Dem Landesverband ist es ein großes Anliegen, nachdem davon auszugehen ist, dass auch im kommenden Jahr zusätzliche Regelungen bei der Abhaltung von Veranstaltungen stetiger Begleiter sind, für unsere Vereine ein zweigleisiges Aus- und Weiterbildungsangebot anzubieten. Als anerkannte und zertifizierte Stelle haben wir dazu das WIFI Vorarlberg zur Seite. Die umfängliche Wissensvermittlung umfasst die Ausbildung zum Covid-19-Beauftragten und die vom Gesetzgeber geforderte Ausarbeitung und Vorlage eines Präventionskonzeptes mit Fallbeispielen für eine Ballveranstaltung und zur Abhaltung eines Umzuges. Aus organisatorischen Gründen starten wir vorab mit einer Bildungsmaßnahme in Lustenau.

Termine:             Freitag, 6. November von 18 – 22 Uhr    (Schwerpunkt: Covid-19-Beauftrager)

                          Samstag, 7. November von 8 – 13 Uhr  (Schwerpunkt: Präventionskonzept)

Schulungsort:   Reichshofsaal, Kirchstraße 1, 6890 Lustenau

Referenten:      Klaus Spiegel                  (Sicherheitsfachkraft & Präsidiumsmitglied der Rhin-Zigünar)

                         Maria Stich                     (Abteilung Gesundheit & Sport beim Amt der Vbg. Landesregierung)

                         Daria Gasser                   (Fachbereich Recht. Abteilung Gesundheit & Sport beim Land Vbg.)

                         Hans Hirschmann            (Hygienebeauftragter des LKH Feldkirch)

Anmeldungen: Bis Montag, 2. November um 12 Uhr bei der Chefin des Protokolls Barbara Lässer unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Pro Verein oder Untergruppe bitte max. 2 Teilnehmer (m(w). Es stehen rund 50 Plätze zur Verfügung. Aufgrund der neuen Informationslage und den verschiedenen Querschnittsthemen sind nur Anmeldungen für beide Tage möglich.

Aus organisatorischen Gründen auf Seiten des VVF und zur Cov-19-Kontaktdatenerhebung sind bei der Anmeldung folgende Informationen bekannt zu geben:

               Verein, Vor-/Nachname sowie Adresse des Teilnehmers, Geburtsdatum und Mailadresse

Die Daten werden vom VVF (näherführend in der Person von Barbara Lässer) verarbeitet und 28 Tage gespeichert sowie ggf. an die Gesundheitsbehörde weitergeleitet. Zudem werden die Daten dem WIFI zur Ausstellung der Zertifizierung zur Kenntnis gebracht. 

Kosten: Euro 100,00 pro Teilnehmer (m/w) für alle Trainingseinheiten, gefördert durch das Land Vorarlberg. Inkludiert sind die Schulungsunterlagen die nach dem Kurs zum Download auf der VVF-Homepage zur Verfügung stehen. Zudem stellen wir eine Grundausstattung an Getränken zu Beginn der Schulung durch die örtliche Gastronomie bereit. Die Kursgebühr ist bei der Eintrittskontrolle im Saal bar zu entrichten.

Cov-19: Die Weiterbildungsmaßnahme findet unter Einhaltung der aktuell gültigen CoV-19-Vorgaben statt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend. Dies gilt nicht, während sich die Teilnehmer (m/w) auf ihrem Platz befinden. Allgemein ist zu beachten: Abstand halten! Allfällige weitere Informationen werden den gemeldeten Personen vor dem Kurs noch per Mail übermittelt.

Für weiterführende Fragen stehen Euch Präsident Michel Stocklasa unter Tel. 0664 42 98 757, Chefin des Protokolls Barbara Lässer unter Tel. 0680 23 72 712 sowie Klaus Spiegel unter Tel. 0664 191 45 96 zur Verfügung. An dieser Stelle gilt unserem Narrenfreund Klaus Spiegel für die präventive Koordination zur Schulung ein besonderer Dank!

Mit Sicherheit ein bildungsreiches Angebot auf Abstand!

Absage Landesgardegala Lauterach 2021

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Absage Landesgardegala Lauterach 2021

VVF-Landesgardegala 2022 wieder im Fokus

Landesgardegala

Die für 27. Februar 2021 geplante Landesgardegala mit Beschluss und Vergabe an die Luterachar Schollesteachar, wird Corona-bedingt ausgesetzt. Dem Ausrichter ist es mit den engmaschigen gesetzlichen Vorgaben und den unsicheren Entwicklungen nicht mehr möglich, die Landesveranstaltung in der gewohnten und geschätzten Manier einer konsequenten Planung zuzuführen und letztendlich auf die Beine zu stellen.  Zudem können sich die Kinder-; Teeny- und Damengarden aktuell kaum auf die kommende Saison und somit auf die Gala im nötigen Ausmaß vorbereiten.  „Wir freuen uns auf die Ausrichtung der Landesveranstaltung im Jahr 2022“, so Schollesteachar -Präsident Robert Winder. Der entsprechende Beschluss soll beim nächsten Verbandstag gefasst werden.

Absage der Familienveranstaltung

Zur aktuellen Entwicklung und in Koordination mit dem Ausrichter  war nun auch der Landesverband seitens des Präsidiums angehalten, die beliebte Familienveranstaltung abzusagen. „Wir haben  zuletzt Anfang März in Gaißau noch live mit rund 500 Gästen miterleben können, welche Bedeutung und Dynamik die Gala für die Kameradschaft hat“, bedauert VVF-Präsident Michel Stocklasa die Absage der zweiten Großveranstaltung (nach dem Narrentag) seitens der Landesorganisation.  Auch mit den gegenwärtigen verschärften Schutzbestimmungen hofft die organisierte Narretei im Ländle, dass zur Hochphase im kommenden Jahr, das bürgerschaftliche Engagement wieder stärker Fahrt aufnehmen kann. 

Aktueller Sachstand seitens des Landesverbandes

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Aktueller Sachstand seitens des Landesverbandes

Geschätzte Närrinnen und Narren!

In den letzten Tagen wurde die bundesweite Covid-19-Lockerungsverordnung zwei Mal geändert. Mit der aktuellen Novellierung (BGBl. Teil II Nr. 407/2020) wurde u.a. das Tragen der mechanischen Schutzvorrichtung (Mund-Nasen-Schutz) ausgeweitet. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sind wir leider wieder mit Verschärfungen im Veranstaltungswesen konfrontiert. Mit der neuen sogenannten Maßnahmenverordnung gehen zudem in Bezug auf die „Corona-Ampel“, einige Maßnahmen seitens des Landes Vorarlberg einher, deren Einhaltung zusätzlich empfohlen wird. Die Lage spitzt sich derzeit in punkto Sperrstundenregelung weiters zu, zudem müssen wir erleben, dass für unser „Ländle“ zwischenzeitlich in gewissen Staaten sogar eine „Reisewarnung“ ausgesprochen wurde. Gesamt gesehen, wie auch von der Landesregierung artikuliert, eine kritische Situation, wo die Disziplin und Mitarbeit der Bevölkerung besonders gefragt ist.

Vor rund einer Woche hat sich das erweiterte Präsidium auf die Abhaltung der Bezirks- und Referatssitzung verständigt. Grundlage dafür wäre ein umfassendes MEMO mit Hygiene- und Schutzbestimmungen in Anlehnung an die damals geltende Corona-Lockerungsverordnung gewesen. Wir haben durchaus das Ansinnen, in Zeiten der Pandemie auch nötigte Spielräume für Aktivitäten/Impulse zu nutzen, zumal es auch um den gesellschaftlichen Aspekt in den Vereinen geht. Nun wird seit ein paar Tagen seitens der Regierung appelliert, die sozialen Kontakte gerade in der aktuellen Phase auf einem geringen Stand zu halten. Grundsätzlich können wir unsere Versammlung (wie bisher) durchführen, zumal diese von der bezeichneten Verordnung § 10 Abs. 11 (Pkt. 9) „Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen", ausgenommen sind.  

Nach Abklärung mit dem Land Vorarlberg heißt es derzeit ganz klar, dass sich auch solche Treffen, sprich Vereinsversammlungen, an den derzeit gültigen Verordnungen zu orientieren haben. Leider gibt es dazu unterschiedliche juristische Auffassungen bzw. Auslegungen. Was auf jeden Fall bleibt ist die erhöhte "Sorgfaltspflicht" und die "öffentlich-rechtliche" Meinung. Wir müssen auch davon ausgehen, dass sich die Farbgebung der "Corona-Ampel" in Vorarlberg verändern wird. Aus den genannten Ausführungen hat das Präsidium im Einvernehmen mit dem FR-Vorsitzenden und unter Einbeziehung von zwei Covid-19-Beauftragten anlassgegeben beschlossen, die geplanten VVF-Herbstversammlungen auf Bezirks- und Referatsebene nicht durchzuführen!

 Wir halten Euch über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Als Service überlassen wir Euch einen Überblick über die aktuellen Vorgaben und Empfehlungen für das Veranstaltungswesen. Das adaptierte Memo zur Probentätigkeit unserer Garden, Musikzügen und Guggamusiken kann der VVF-Homepage entnommen werden. Die aktuelle Verordnung kann auf der VVF-Homepage www.vvf.at sowie auf den Webseiten, samt weiteren umfänglichen Infos zu Covid-19, des Landes Vorarlberg www.vorarlberg.at und des Gesundheitsministeriums www.sozialministerium.at eingesehen werden. Ehrenamtlich engagierte Personen können sich mit Fragen zu Corona & Vereine auch an das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung unter Tel. 05574 511 20605 od. Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden.  

Hier eine Zusammenfassung des aktuellen Sachstandes zum Thema Veranstaltungen/ Vereinsbetrieb.

Veranstaltungen

  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, einzuhalten.
  • Beim Betreten von Veranstaltungsorten in geschlossenen Räumen ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen. Dies entfällt, während sich die Besucher auf ihrem zugewiesenen Sitzplatz aufhalten.
  • Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter Zudem ist in geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Beteiligte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, werden in die behördlich zulässigen Höchstzahlen nicht eingerechnet.

Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:

  • maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen
  • maximal 100 Personen im Freiluftbereich. Bei Ampelfarbe „Orange“ maximal 50 Personen.
  • In geschlossenen Räumen ist zusätzlich zum Abstand ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
  • Bei Ampelfarbe Gelb: Zusätzlich Kontaktdatenerhebung
  • Bei Ampelfarbe Orange: Kontaktdatenerhebung und Mund-Nasen-Schutz auch im Freien.

Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen:

  • Bis zu 1.500 Personen in geschlossenen Räumen
  • Bis zu 3.000 Personen im Freiluftbereich
  • Bei Ampelfarbe Orange: In geschlossenen Räumen maximal 250 Personen und im Freien maximal 500 Personen. Zudem entfällt der Gastronomiebetrieb.

Wichtig: Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen und bei Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten. Hierzu zählen insbesondere:

  1. Regelungen zur Steuerung der Besucherströme,
  2. spezifische Hygienevorgaben,
  3. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
  4. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
  5. Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken.

Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken an Besucher sowie für die Sperrstundenregelung gilt § 6. (Gastgewerbe) aus der Covid-19-Maßnahmenverordnung.  

Von den Regelungen über die Veranstaltungen ausgenommen sind weiterhin u.a.

  • Veranstaltungen im privaten Wohnbereich.
  • Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.
  • Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien,
  • Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen (u.a. Vereine).

Bei Abhaltung einer Jahreshauptversammlung in Gaststätten sind die Vorgaben für den Bereich „Gastronomie“ zu beachten.

Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung beträgt vier Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen.

Vereinsausflüge

Bei Ausflügen von Vereinen sind die Höchstgrenzen von 10 Personen indoor und 100 Personen outdoor zu berücksichtigen. Es ist stets ein Abstand von einem Meter zu haushaltsfremden Personen einzuhalten sowie ein Mund-Nasen-Schutz indoor zu tragen. Für die Anfahrt in Fahrgemeinschaften ist zu berücksichtigen, dass in jeder Reihe nur 2 Personen sitzen dürfen.

Das VVF-Team steht Euch gerne als Ratgeber, soweit wir das in den derzeit besonders bewegten Zeiten auch machen können, zur Verfügung. Auch wir Närrinnen und Narren sind nun erneut angehalten, einen Beitrag zu leisten. Die Infektionszahlen müssen wieder runter, was auch für die Aktivitäten der närrischen Organisationen bedeutet, die sozialen Kontakte bis dato auf ein Minimum zu reduzieren. Es liegt ein Stück weit auch in unserer Hand, zumal sich auch die Närrinnen und Narren den „Normalbetrieb“ herbeiwünschen. Gerade jetzt lautet die Devise: „Fairness gegenüber unseren Mitgliedern sowie den Mitmenschen“. Wir nehmen das mit der gebotenen Vorsicht und einer Portion „närrischem Optimismus“ an.

Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme verbleibt

für den Landesverband

e.h. Michel Stocklasa

COVID-19: Vorgaben & Empfehlungen zur Probentätigkeit und Vereinsaktivitäten / Version2

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  • Vereine & Corona

COVID-19: Vorgaben & Empfehlungen zur Probentätigkeit und Vereinsaktivitäten / Version 2 vom 23.09.2020

Geschätzte VVF-Vereine!

In den letzten Tagen hat die Bundesregierung, aufgrund der steigenden Infektionszahlen, zwei Mal die Covid19-Lockerungsverordnung geändert. Mit der letzten Novellierung Nr. 407/2020 gibt es einige markante Verschärfungen in den einzelnen Bereichen der nun bezeichneten „COVID-19-Maßnahmenverordnung“. Zu den bundesweiten Bestimmungen gehen die Maßnahmen des Landes (Corona-Ampel) einher. Aufgrund der neuen Situation war der Landesverband in Koordination mit dem Land Vorarlberg angehalten, das Mitte August veröffentlichte MEMO zur Probentätigkeit, erneut zu adaptieren. Der Punkt Vereinsausflüge wurde aus gegebenem Anlass neu in das Memo eingearbeitet. Wir ersuchen die Vereine dringend um Kenntnisnahme, zumal aktuell (siehe rigorose Bestimmungen) von größeren sozialen Kontakten Abstand zu nehmen ist.

Aus der COVID-19-Maßnahmenverordnung dürfen wir den betreffenden VVF-Vereinen einige Informationen zur Umsetzung in der Praxis mit auf den Weg geben. Die Abhaltung von Trainings von Personengruppen einer Garde sind in der Maßnahmenverordnung dem fachspezifischen Bereich „Sport“ angegliedert.

Gardetraining:

Beim Betreten Sportstätte, muss ein Abstand von einem Meter zu haushaltsfremden Personen eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei der Sportausübung selbst muss der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden. Wo möglich, sollte er jedoch trotzdem eingehalten werden.

Bei der Sportausübung muss auch kein Mund-NasenSchutz getragen werden. Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten, hat der Verein oder der Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

Dieses COVID-19-Präventionskonzept hat zumindest folgende Themen zu beinhalten:

1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern,

2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,

3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,

4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.

Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten.

Weiters ist zu beachten, dass gemäß § 10 Abs. 2 der COVID-19-Maßnahmenverordnung indoor grundsätzlich max. 10 Personen zulässig sind. Bei Mannschaftssport ist die zulässige Zahl der Teilnehmer auf die für die jeweilige Sportart erforderliche Anzahl von Teilnehmern sowie allfälligen zusätzlich erforderlichen Personen (Bsp.: Trainer) beschränkt.

Wir empfehlen aktuell in Koordination mit dem Land Vorarlberg (Abteilung Sanitätsangelegenheiten), dies kann sich in den kommenden Wochen allerdings durch eine Zunahme der Infektionen ändern, folgende präventive Maßnahmen beim Gardetraining zu beachten.

  • Erstellung eines Präventionskonzeptes, wo es erfahrungsgemäß beim Einstudieren der Tänze zum Körperkontakt kommt. Zweckdienliche Hinweise zur Erstellung der Unterlage gibt es auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter „Vereine & Corona“, auf der Webseite der Sport Austria sowie der Webseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport.
  • Die Bildung von fixen Gardeteams und die Erfassung der personenbezogenen Daten im Verein war auch schon in der Vergangenheit ein Thema. Während der Pandemie hat dieser Vorgang eine hohe Relevanz um ggf. eine Infektionskette rasch nachvollziehen zu können.
  • Zudem stellen die Bereitstellung einer Desinfektionsmöglichkeit, die Abhaltung des Gardetrainings in einem großem Raum (Turnhalle), sowie die regelmäßige Zuführung von Frischluft, geeignete Hygienemaßnahmen dar.
  • Gardemitglieder (m/w) die sich gesundheitlich nicht wohl fühlen (dies kann gerade im Herbst auch u.a. eine Erkältung sein), sollen vom Training bis zur vollständigen Genesung Abstand nehmen!
  • Sollte bei den Trainingseinheiten ein Infektionsverdacht auftreten ist die betreffende Person in einem eigenen Raum abzusondern. Die Kontaktaufnahme mit der Gesundheitshotline 1450 ist dabei unabdingbar.

Was die Probentätigkeit von Schalmeien, Gugga, Fanfaren udgl. betrifft, finden sich die aktuellen Vorgaben in § 10 der Maßnahmenverordnung. In diesem Bereich wird grundsätzlich keine näherführende Dokumentation (Präventionskonzept) benötigt. Die weiteren oben ausgeführten Punkte sind allerdings auch bei der Abhaltung von musikalischen Proben in der Narretei zweckdienlich.

Musikgruppen:

Beim Betreten der Probenstätte muss ein Abstand von einem Meter zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden und es sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Bei der Teilnahme an der Probe muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, der Meterabstand zu haushaltsfremden Personen muss jedoch eingehalten werden, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird.

Vereinsausflüge:

Bei Ausflügen von Vereinen sind die Höchstgrenzen von 10 Personen indoor und 100 Personen outdoor zu berücksichtigen. Es ist stets ein Abstand von einem Meter zu haushaltsfremden Personen einzuhalten sowie ein Mund-Nasen-Schutz indoor zu tragen. Für die Anfahrt in Fahrgemeinschaften ist zu berücksichtigen, dass in jeder Reihe nur 2 Personen sitzen dürfen.

Aktuelle Infos zu Corona und der Umsetzbarkeit in der Praxis, sprich im Vereinsbetrieb, gibt es jederzeit auf der Webseite www.vorarlberg.at. An dieser Stelle verweisen wir erneut auf die eigens eingerichtete Hotline für Vereine/Veranstalter unter 05574 1450 1. Zudem können aktuelle Fragen betreffend der Erreichung des Vereinszweckes in Zeiten von Corona, an das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung unter Tel. 05574 511 20605 od. Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerichtet werden.

Für den Landesverband

e.h. Michel Stocklasa
Verbandspräsident

 

Als Download die aktuelle COVID 19 Lockerungsverordnung mit Stand vom 22.09.2020

Verdiente Persönlichkeit Ferdinand Koch verstorben

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Verdienter Bludenzer Ehrenzunftrat und Ehrenringträger der Funkenzunft, Ferdinand Koch verstorben:

Anfang der 50iger startete der Verstorbene sein närrisches und umfängliches Wirken bei der Funkenzunft Bludenz. Die Fasnat im „Städtle“ und damit verbunden die Brauchtumspflege standen für den langjährigen Zunftrat und „Jörimeister“ im Fokus des freiwilligen Engagements. Ferdinand Koch, als verdiente Persönlichkeit der Vorarlberger Narretei, ist nach einem langen und glücklichen Leben am 5. September 2020 friedlich eingeschlafen.

Ruhe in Frieden!

 

Landesnarrentag pausiert in Zeiten von Corona

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Landesnarrentag pausiert in Zeiten von Corona

Landesnarrentag 2021

Die 39. Auflage des närrischen Großevents, als offizielle Auftaktveranstaltung, war für Anfang Januar 2021 in Lustenau terminisiert. Anlassgegeben ist eine Durchführung in der bekannten Form leider nicht möglich.

Die Vorbereitungen liefen auf Hochtouren. Denn der der Landesnarrentag markiert für den Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden (VVF) einen großen Höhepunkt zum offiziellen Auftakt in die Saison, zumal dieser das kameradschaftliche Treffen der im VVF integrierten Organisationen darstellt. Derzeit gehören der landesweiten Interessensvertretung über 150 Vereine und Gruppierungen an. Bereits zwei Mal (2013 und 2016) fungierten die Rhin-Zigünar Luschnou als Ausrichter der Großveranstaltung, die jährlich tausende Aktive und Besucher ganztägig auf den Plan ruft. Am Sonntag, den 10. Januar 2021 wäre nun die 39. Auflage des närrischen Spektakels erneut in Lustenau auf dem Programm gestanden. Ohnehin schon ambitioniert, zumal die Vorbereitungszeit rund ein Jahr in Anspruch nimmt. 

Schutz- und Hygienebestimmungen

Aus zeitökonomischer Sicht mussten die Verantwortlichen nun zum Ende der Haupturlaubszeit eine Entscheidung treffen. „Mit den zusätzlichen Schutz- und Hygienebestimmungen und der unsicheren Entwicklung müssen wir als Ausrichter von einer Durchführung absehen“, bringt Klaus Spiegel seitens des Rhin-Zigünar-Präsidiums auf den Punkt. Auch die Landesorganisation verweist nach der Sitzung des engsten Stabs vom 31. August auf eine Situation, die es in der 40-jährigen Verbandsgeschichte so nicht gegeben hat. 

Landesnarrentag abgesagt

„Beim Narrentag gibt es facettenreiche Veranstaltungsphasen in geschlossenen Räumen und großvolumige Darbietungen im Rahmen der Straßenfasnat. Beides in Einklang mit den gegebenen Covid-19-Normierungen zu bringen ist derzeit leider nicht möglich“, konstatiert VVF-Präsident Michel Stocklasa. Dies bedingt nun auch seitens des Landesverbandes die Absage zum Narrentag 2021 in der bis dato bekannten Form. „Bei diesem Großevent mit einer enormen Personenfrequenz von Jung bis Alt gilt die Fairness und die Verhältnismäßigkeit, gerade während der Pandemie, gegenüber allen Beteiligten“, so Stocklasa.

Kleinstrukturierte Formate

Der Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden (VVF) weist aber darauf hin, dass damit die kommende Fasnat nicht obligatorisch abgesagt ist. Denn hier handelt es sich um ein Schwellenfest zur Fastenzeit, das mit unterschiedlichsten Bräuchen im Jahreskreis gefeiert wird. Die Tendenz zeigt aktuell, dass die „Volksfasnat“ in der bekannten Form wohl nicht möglich sein wird. Somit geht es um kleinstrukturierte Formate als Alternative, zumal die Narretei in Vorarlberg einen hohen Stellenwert einnimmt und bis dato generationsübergreifend im ganzen Land zelebriert wurde.   

Närrische Akzente

Die Formierung von närrischen Akzenten bedingt allerdings auch die konkrete Abwägung der gegebenen Situation (Infektionszahlen, örtliche Gegebenheiten, Auflagen und geltende Schutzmaßnahmen, organisatorische, personelle und finanzielle Erfordernisse). Gewiss für die freiwillig Engagierten ein ambitioniertes Unterfangen, zumal derzeit eine haltbare Prognose für die närrische Hochphase 

im Januar und Februar 2021, nicht möglich ist. Letztendlich geht es wie bisher um die „Sorgfaltspflicht“ und in Zeiten von Corona um weit mehr Auflagen, samt Bewertung der möglichen Risiken, im bürgerschaftlichen Engagement. Letztendlich betrifft „Corona“ weiterhin alle Lebensbereiche und ist somit bis dato stetiger Begleiter.  

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Rhin-Zigünar-Luschnou für das Ansinnen, den Landesnarrentag als geschätzten Brauch in der Vorarlberger Narretei, wieder in die größte Marktgemeinde Österreichs zu holen! Merci, für das bis dato verbundene Engagement! 

Euer VVF-Team

CoV-19: Vorgaben, Empfehlungen Proben Garde-Musikzüge

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CoV-19: Vorgaben, Empfehlungen Proben Garde-Musikzüge

 Bild: Landesgardegala 2020 in Gaißau (@Michael Lange)

UPDATE eine neue Version vom 23.09.2020 ersetzt den Grossteil dieser Informationen. Bitte beide beachten!

 

Geschätzte Vereine!

Zum Ende der Urlaubszeit sind zahlreiche Mitgliederorganisationen bereits, auch unter der gegenständlichen Situation mit der Coronavirus-Pandemie, mit der Planung für die kommende Saison beschäftigt. Hinsichtlich der Planbarkeit ist es zeitökonomisch noch zu früh, eine nähere Analyse über das mögliche Volumen der Volksfasnat 2020/2021, betreffend der In- und Outdoorveranstaltungen in Vorarlberg, abzugeben. Weit mehr zeichnen sich aktuelle Tendenzen ab. Wie bereits kommuniziert ist der Landesverband angehalten, die anstehenden Themen mit der gegebenen Situation, etappenweise mit den zuständigen Stellen zu bewerten. Aus der Praxis nehmen mit Schulbeginn auch die Trainingseinheiten unserer Kinder-, Teeny- und Damengarden, sowie die Proben der Musikzüge und Guggamusiken Fahrt auf.

Aus der Corona-Lockerungsverordnung dürfen wir den betreffenden VVF-Vereinen einige Informationen zur Umsetzung in der Praxis mit auf den Weg geben. Die Abhaltung von Trainings von Personengruppen einer Garde sind in der Lockerungsverordnung dem fachspezifischen Bereich „Sport“ angegliedert.

Sportausübung:

Gemäß § 8 Abs. 2 der COVID-19-Lockerungsverordnung muss bei der Sportausübung der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden. Wo möglich, sollte er jedoch trotzdem eingehalten werden. Bei der Sportausübung muss auch kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten, hat der Verein oder der Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

Dieses COVID-19-Präventionskonzept hat zumindest folgende Themen zu beinhalten:

1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern,

2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,

3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,

4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.

Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten.

Wir empfehlen aktuell in Koordination mit dem Land Vorarlberg (Abteilung Sanitätsangelegenheiten), dies kann sich in den kommenden Wochen allerdings durch eine Zunahme der Infektionen ändern, folgende präventive Maßnahmen beim Gardetraining zu beachten.

  • Erstellung eines Präventionskonzeptes, wo es erfahrungsgemäß beim Einstudieren der Tänze zum Körperkontakt kommt. Zweckdienliche Hinweise zur Erstellung der Unterlage gibt es auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter „Vereine & Corona“, auf der Webseite der Sport Austria sowie der Webseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport.
  • Die Bildung von fixen Gardeteams und die Erfassung der personenbezogenen Daten im Verein war auch schon in der Vergangenheit ein Thema. Während der Pandemie hat dieser Vorgang eine hohe Relevanz um ggf. eine Infektionskette rasch nachvollziehen zu können.
  • Zudem stellen die Bereitstellung einer Desinfektionsmöglichkeit, die Abhaltung des Gardetrainings in einem großem Raum (Turnhalle), sowie die regelmäßige Zuführung von Frischluft, geeignete Hygienemaßnahmen dar.
  • Gardemitglieder (m/w) die sich gesundheitlich nicht wohl fühlen (dies kann gerade im Herbst auch u.a. eine Erkältung sein), sollen vom Training bis zur vollständigen Genesung Abstand nehmen!
  • Sollte bei den Trainingseinheiten ein Infektionsverdacht auftreten ist die betreffende Person in einem eigenen Raum abzusondern. Die Kontaktaufnahme mit der Gesundheitshotline 1450 ist dabei unabdingbar.

Was die Probentätigkeit von Schalmeien, Gugga, Fanfaren udgl. betrifft, finden sich die aktuellen Vorgaben in § 10 der Lockerungsverordnung. Wenn der Abstand gehalten werden kann, wird in diesem Bereich keine näherführende Dokumentation (Präventionskonzept) benötigt. Die weiteren oben ausgeführten Punkte sind allerdings auch bei der Abhaltung von musikalischen Proben in der Narretei zweckdienlich.

Musikgruppen:

Gemäß § 10 Abs. 10 der COVID-19-Lockerungsverordnung gilt für Teilnehmer an Proben und Mitwirkende an künstlerischen Darbietungen § 3 sinngemäß. § 3 Abs. 1 leg cit regelt, dass ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird.

Aktuelle Infos zu Corona und der Umsetzbarkeit in der Praxis, sprich im Vereinsbetrieb, gibt es jederzeit auf der Webseite www.vorarlberg.at. An dieser Stelle verweisen wir erneut auf die eigens eingerichtete Hotline für Vereine/Veranstalter unter 05574 1450 1. Zudem können aktuelle Fragen betreffend der Erreichung des Vereinszweckes in Zeiten von Corona, an das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung unter Tel. 05574 511 20605 od. Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerichtet werden.

Für den Landesverband

e.h. Michel Stocklasa

Verbandspräsident

Schutzschirm Vereine (Corona)

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Schutzschirm Vereine (Corona)

Seit ein paar Tagen können gemeinnützige Organisationen einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem „NPO – Hilfsfonds“ des Bundes stellen. Zudem hat das Land Vorarlberg den von Bundesweite gespannten Schutzschirm für das Ehrenamt mit weiteren Initiativen verstärkt. Mehr dazu im Beitrag.

Gibt es einen Hilfsfonds für gemeinnützige Organisationen, somit auch für die närrischen Vereine?

Ja, Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen. Seit ein paar Tagen können Anträge eingebracht werden. Informationen sind unter https://npo-fonds.at/ zu finden.

Hier noch die Erklärung zum Hilfsfonds per Clip:

Aus der Pressekonferenz des Landes Vorarlberg vom 17. Juli (Auszug)

„Land verstärkt Schutzschirm für Vereine und das Ehrenamt“

1450+1 ergänzt Leitfaden

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind viele Vereine mit teils dramatischen Einnahmenverlusten konfrontiert – „wegen der Absage von Veranstaltungen, fehlenden Eintrittsgeldern, ausbleibenden Kurs- oder Trainingsbeiträgen, gesperrter Gastronomie oder rückläufigem Sponsoring“, führte der Landeshauptmann aus. Dabei wären gerade von Vereinen organisierte Veranstaltungen nicht nur wichtige gesellschaftliche Anlässe, sondern vor allem wirtschaftlich für die Vereine selbst von größter Bedeutung, machte Wallner deutlich. „Daher wurde angelehnt an die bekannte Hotline 1450, an die man sich bei Gesundheitsfragen wendet, jetzt unter der Rufnummer 1450+1 eine kompetent besetzte Infostelle zum Thema Veranstaltungen geschaffen“, begründeten LH. Wallner und LR. Rüscher die Landesinitiative.

COVID-19-Beauftragte: Land halbiert Kurskosten

Gesundheitslandesrätin Rüscher erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die sogenannten „COVID-19-Beauftragten“, die bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden (ab August mit mehr als 200 Teilnehmenden) vorgeschrieben sind. Der Onlinekurs umfasst insgesamt acht Module. Bei Personen, die den Kurs im Zusammenhang mit einer Vereinstätigkeit absolvieren, werden von Landesseite 50 Prozent der Kurskosten übernommen. „Uns geht es darum, die Vereine und das Ehrenamt in dieser schwierigen Zeit gezielt zu unterstützen und die Corona-Auswirkungen so weit wie möglich abzumildern“, hielt Landeshauptmann Wallner mit Blick auf die mehr als 4.900 registrierten Vorarlberger Vereine fest, deren Aktivitäten sich in alle wichtigen Lebensbereiche erstrecken: „Darum haben wir vereinbart, den von Bundesseite gespannten Schutzschirm weiter zu verstärken“.

Die gesamte Presseausendung kann im folgenden Link eingesehen werden: https://presse.vorarlberg.at/land/dist/vlk-61866.html

Soweit zur weiterführenden Info zu „Corona & Vereine“

Euer VVF-Team!

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