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Zweiter „Lockdown“ bringt u.a. Veranstaltungsverbot

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Zweiter „Lockdown“ bringt u.a. Veranstaltungsverbot

Geschätzte VVF-Vereine!

Mit der rasanten Entwicklung zu COVID-19 hat die österreichische Bundesregierung am 31. Oktober um 16:39 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz leider den zweiten „Lockdown“ verkündet. Im Vergleich zum Frühjahr gibt es Besserstellungen u.a. im pädagogischen Bereich oder auch in ausgedünnter Form für die Arbeitswelt. Für das Ehrenamt bedeutet die neue sogenannte COVID-19-Schutzmaßnahmenverodnung (COVID-19-SchuMaV) überwiegend eine Stagnation, zumal nun auch bis vorab zum Ende des Monats ein komplettes „Veranstaltungsverbot“ gilt. Anbei die Übersicht zu den verschärften Maßnahmen sowie die aktuelle Verordnung.

COVID-19: Schulungsmaßnahme des VVF & WIFI vertagt

Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen müssen wir nun von der Durchführung der exklusiven Weiterbildung am kommenden Wochenende im Reichshofsaal Lustenau, aufgrund der derzeitigen COV-19-Entwicklung, leider absehen. Wir sind optimistisch und fassen den erneuten Versuch zur Schulung zum Thema Covid-19-Beauftrage und Präventionskonzept für Anfang Dezember ins Auge. Die bisherigen gemeldeten Teilnehmer (m/w), es wären erfreulicherweise doch über 40 Personen gewesen, werden eigens noch in einem Mail über die weitere Vorgangsweise informiert.

Jahreshauptversammlungen

Die Abhaltung einer Generalversammlung war bis dato grundsätzlich möglich. In Anbetracht der neuen Gesetzeslage wird normiert, dass unaufschiebbare Zusammenkünfte von statuarisch notwenigen Organen juristischer Personen (Bsp. Jahreshauptversammlung Vereine), sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist, weiterhin zur Durchführung gelangen können. Wir verweisen erneut darauf, dass im Anlassfall und mit der gegebenen Sorgfaltspflicht, die dennoch nötigen Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Abstand halten, Kontaktdatenerhebung,…) einer Umsetzung zuzuführen sind. 

Der Landesverband empfiehlt den Mitgliederorganisationen während des Lockdowns, auf die Abhaltung von Jahreshauptversammlungen zu verzichten. Bei anstehenden Neuwahlen ist die Versammlung ehemöglich nachzuholen, insofern die Abhaltung in digitaler Form nicht zweckmäßig erscheint. Hier nochmals der Hinweis auf das „Video-Meeting-Tool“ des VVF (seihe früherer Beitrag).

Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum

Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Der Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von maximal 6 Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten. Der vollinhaltliche Text (mit der Normierung für Kinder und Minderjährige) kann in der Verordnung unter § 13. Abs. (3) Punkt 8. eingesehen werden.

Weitere Hinweise

Der aktuelle Sachstand zu COVID-19 kann auch jederzeit auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter www.vorarlberg.at eingesehen werden. Ergänzende Informationen finden Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter www.sozialministeriums.at. Der VVF selbst hält Euch wie in den letzten Monaten weiterhin via Newsletter, Homepage www.vvf.at und über Facebook auf dem Laufenden!

Mit diesen trüben Aussichten für das Ehrenamt wünschen wir den Närrinnen und Narren dennoch die beste Gesundheit und viel Durchhaltevermögen!

Zusammenhalt auf Abstand, sicher & fair mit Optimismus!

Euer VVF-Team


Download aller bisherigen Lockerungsverordnungen und Schutzmaßnahmen Detail

COVID-19: Stagnation für die organisierte Narretei

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COVID-19: Stagnation für die organisierte Narretei

Geschätzte VVF-Vereine!

Die Informationslage in Bezug auf die aktuelle Entwicklung rund um Corona ändert sich laufend. Der VVF engagiert sich weiterhin intensiv um praxisorientierte Ausführungen als Hilfestellung für unsere Mitgliederorganisationen suggerieren zu können. Dies bedingt allerdings einen zeitlichen Aufwand, zumal oftmals mehrere Themenstellungen mit den Fachleuten vorab einer näheren Abklärung zuzuführen sind. Gerne stellen wir Euch wieder einen Überblick zum aktuellen Sachstand bereit. Dieser markiert leider mit Blick auf den VVF-Newsletter vom 15. Oktober, eine signifikant hohe Form der Ausdünnung für das bürgerschaftliche Engagement! Kurz um: Eine Stagnation…

Selbst der Hoffnungsschimmer für den vielerorts gepflegten Auftakt am 11. November um 11.11 Uhr, ist mit der neuen Gesetzeslage fast zur Gänze hinsichtlich der Personenobergrenzen verflogen. Auch in der zuletzt reduzierten Form gibt es nun für die Abhaltung von Veranstaltungen im Außenbereich zusätzliche einschneidende Vorgaben (Mundschutz, Anzeigepflicht, Gastro-Regeln, Präventionskonzept,…). Dies führt dazu, dass die VVF-Vereine ihre gewohnten Auftaktveranstaltungen, zumal diese derzeit für das Ehrenamt nicht mehr verhältnismäßig sind, absagen. Die gegenwärtigen Regelungen auf bundesweiter Ebene, aber auch mit den zusätzlichen Verschärfungen auf Landesebene, bedingen zudem nur noch einen marginalen Spielraum für die Abhaltung von Proben und Trainings.

An dieser Stelle verweist der Landesverband erneut darauf, dass bei der Planung von Vereinsaktivitäten konkret auf die Cov-19-Maßnahmen Bedacht zu nehmen ist. Impulse & kreative Ansätze sollen geprüft und genutzt werden, selbst wenn dieser Aktionismus bis dato unter die Devise: „weniger ist mehr!“ fällt.  Einen gänzlichen Stillstand soll es für die organisierte Vorarlberger Narretei nicht geben! Grundsätzlich, so die Bundes- und Landesregierung, ist das Zusammentreffen von Vereinsmitglieder zur gegenwärtigen pandemischen Entwicklung nur mehr zum Vereinszweck möglich. Von der geselligen und publikumswirksamen Komponente, die in der üblichen Breitenwirkung klar zum Wesen der Narretei gehört, ist derzeit zum Schutz der Mitmenschen Abstand zu nehmen.

Versammlungen + Fortbildung + Online-Meetings wird festgehalten, dass die Abhaltung u.a. von Jahreshauptversammlungen grundsätzlich von der Cov-19-Maßnamenverordnung ausgenommen ist. Aber auch hier gilt die erhörte Sorgfaltspflicht (öffentliche Meinung). Ein weiterer Punkt betrifft die Aus- und Weiterbildung. Hier verweisen wir auf den vom VVF in Zusammenarbeit mit dem WIFI ausgeschriebenen Kurs mit Schwerpunkt Covid-19-Beauftragter & Präventionskonzept. Die vollinhaltliche Information dazu kann dem entsprechenden Beitrag auf unserer Homepage entnommen werden. Zudem nochmals der Hinweis für das „Video-Meeting-Tool“ –die Fakten dazu ebenso auf der VVF-Homepage.

Prognose + Kommunikation + NarraBlättle

Aufgrund von Anfragen teilen wir nochmals mit, dass zur gegenwärtigen Entwicklung noch keine Prognose für die Abhaltung des in Vorarlberg flachendeckend gepflegten Funkenbrauchs abgegeben werden kann. Wir arbeiten schrittweise an den aktuellen Themen und halten die Mitgliederorganisationen über Newsletter, Homepage und Facebook auf dem Laufenden. Wie im letzten Newsletter zu entnehmen war, bringt der VVF die Winterausgabe unserer Verbandspublikation „s`NarraBlättle“ zur Veröffentlichung. Gerne geben wir den Vereinen in besonders bewegten Zeiten Raum & Platz, ihre Informationen, Erfahrungen und Botschaften einer breiten Leserschaft zugänglich zu machen. Bitte nutzt dieses Angebot mit Redaktionsschluss am 21. November 2020. Beiträge per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Geschätzte VVF-Organisationen!

Die organisierte Narretei ist gewiss ein bedeutender Bestandteil der kulturellen und gesellschaftlichen Wertehaltung in Vorarlberg. Dieses Bild und die nötige Aufmerksamkeit dazu werden sich im Verlauf der weiteren pandemischen Entwicklung, bei vielen Menschen noch stärker im Bewusstsein verankern. Unsere facettenreiche Außenwirkung ist bis dato und in den kommenden Wochen leider nicht mit der nötigen Gestaltungskraft gesegnet.

Ja, es ist kein humoriger Meilenstein in der jüngeren Geschichte! Dennoch sind „wir“ ein Teil der Gesellschaft. Das heißt, auch die „Narren“ tragen Verantwortung. Wir bitten Euch sinnbildlich auf Abstand mit der nötigen Fairness gegenüber allen zusammenzurücken. Das Ganze mit der optimistischen Haltung, dass auf jedes Gewitter auch Sonnenschein folgt!

Wir sind für Euch gerade in schwierigen Zeiten gerne weiterhin ehrenamtlich da!

Euer VVF-Team, gez. Präsident Michel Stocklasa

 

Covid-19: der aktuelle Sachstand im Überblick

Am 19. Oktober 2020 haben die Bundes- und Landesregierung zur stark steigenden Infektionslage weitere Verschärfungen zur Eindämmung der Pandemie ankündigt. Die bundesweiten Vorgaben zur COVID-19-Maßnahmenverordnung wurden mit der 3./4. Novelle per 22. Oktober abgeändert. Neben dem österreichischen Regelwerk ist zu beachten, dass es auch regionale Sonderbestimmungen durch die jeweilige Landesregierung (in Ergänzung zur Corona-Ampel) gibt.

Achtung: Nach der Übergangsfrist bis 7. November 2020 sind die bis dato erlaubten Gesichtsschilder oder Kinnvisiere nicht mehr zulässig. Ab dem erwähnten Zeitpunkt ist ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die aktuellen Novellierungen zum Download: 3. Novelle 4. Novelle

Eine Übersicht zu den angesprochenen regionalen Vorgaben gibt es im Web unter www.corona-ampel.at. Stand der Corona-Ampel in Vorarlberg:

  • Region Rheintal/Walgau: rot
  • Region Bregenzerwald/Kleinwalsertal: orange
  • Region Montafon/Brandnertal: orange
  • Region Klostertal/Arlberg: gelb
  • Region Großes Walsertal: gelb

Hinweis: Bei roter Farbgebung gelten weitere Auflagen für die betroffenen Gebiete. Dies betrifft u.a. Einschränkungen bei Besuchen in Pflegeheimen sowie das „Distance Learning“ in der Oberstufe.

Verschärfungen in Vorarlberg auf den Punkt:

  • Registrierungspflicht für Gäste bei Gastro-Betrieben
  • Keine privaten Feiern in Garagen und anderen Räumlichkeiten, die nicht dem Wohnzweck entsprechen.
  • Untersagung von Vereinsaktivitäten ab 22 Uhr, die überwiegend einer geselligen Zusammenkunft entsprechen.
  • Regionale Maßnahmen gemäß Corona-Ampel
  • Verschärfungen beim Tragen des Mund-Nasen-Schutzes
  • Geänderte Höchstteilnehmeranzahl bei Zusammenkünften/Veranstaltungen
  • Die Sperrstunde bleibt in Vorarlberg weiterhin bei 22 Uhr.

Details für den Veranstaltungsbereich:

  • Bundesweite Maßnahmenverordnung: Indoor max. 1.000 Personen und Outdoor max. 1.500 Personen
  • Veranstaltungen mit freier Platzwahl max. 6 Personen Indoor & 12 Personen Outdoor (plus höchstens sechs minderjährige Kinder bis 18 Jahre).
  • Beschränkung seit Ende September (Corona-Ampel) im Land Vorarlberg: Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind grundsätzlich in geschlossenen Räumen mit 250 Personen und im Freien mit max. 500 Personen erlaubt. Beteiligte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, werden in die behördlich zulässigen Höchstzahlen nicht eingerechnet.

Der Veranstaltungsbegriff im Sinne der CoV-Maßnahmenverordnung:

Als Veranstaltungen gelten „geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Begräbnisse, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Angebote der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, Schulungen und Aus- und Fortbildungen“. Hinweis: für Begräbnisse gelten Sonderbestimmungen.

Auflagen Indoor:

  • Höchstens 250 Personen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
  • Bei mehr als 6 Personen ist die Veranstaltung unter Vorlage eines Präventionskonzeptes der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) anzuzeigen.
  • Ab 50 Personen wird wie bisher ein Covid-19-Beauftragter benötigt
  • Ab 250 Personen ist eine Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde (BH) nötig. Hier gab es mit den CoV-19-Ampelschaltungen in Vorarlberg maßgebliche Änderungen der Personenobergrenze.

Auflagen Outdoor:

  • Höchstens 500 Personen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
  • Bei mehr als 12 Personen ist die Veranstaltung unter Vorlage eines Präventionskonzeptes der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) anzuzeigen.
  • Ab 100 Personen wird wie bisher ein Covid-19-Beauftrager benötigt
  • Ab 250 Personen ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde nötig

Hinweise für Veranstalter

Während der Veranstaltung, egal ob indoor oder outdoor ist nun durchgehend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen! Bei Veranstaltungen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Die Konsumentation, sprich Verabreichung von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen wird eingeschränkt. Folgende Ausnahmen treffen zu:

  • Bei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern, gelten die Gastronomieregeln aus der Verordnung.
  • Wenn es sich um Veranstaltungen handelt, bei denen typischerweise Speisen und Getränke verabreicht werden, dürfen Speisen und Getränke am Sitzplatz verabreicht werden – insofern gibt es hier eine Servierpflicht.
  • Aus- und Weiterbildung: Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt bei Schulungen, Aus- und Fortbildungen nicht für die Teilnehmer, während sie sich auf ihren Sitzplätzen aufhalten und für Vortragende.

Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten. Hierzu zählen insbesondere:

  1. Regelungen zur Steuerung der Besucherströme (Ein- und Auslass, Kassa, Ticketkontrolle,…),
  2. spezifische Hygienevorgaben (Desinfektionsmöglichkeit, Reinigungspläne, regelm. Lüften,…),
  3. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
  4. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
  5. Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken (wenn aktuell zutreffend).

Das Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Erfassung von Anwesenheiten und Kontaktdaten auf freiwilliger Basis der Besucher beinhalten.

Vereinsversammlungen und sonstige Aktivitäten

Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen (Bps. Jahreshauptversammlung eines Vereins oder die Sitzung des Vereinsvorstandes) können wie bisher durchgeführt werden, da diese von der Covid-19-Maßnahmenverordnung ausgenommen sind. Es gilt in Zeiten wie diesen aber die erhöhte Sorgfaltspflicht. Abgesehen von der öffentlichen Meinung ist es wichtig, für derartige Zusammenkünfte ebenso Schutz- und Hygienemaßnahmen (Maske tragen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht gehalten werden kann) zu ergreifen. Zudem kann die Versammlung auch verschoben werden und zum nächstmöglichen Zeitpunkt (bei nötigen Neuwahlen) durchgeführt werden. Die virale Abhaltung der Versammlung ist ebenso eine Option.

Grundsätzlich ist das Zusammentreffen von Vereinsmitglieder mit der gegenwärtigen pandemischen Entwicklung nur mehr zum Vereinszweck möglich. Von der geselligen Komponente ist derzeit klar Abstand zu nehmen. Auch Vereinslokale müssen gemäß der Regelung aus der Gastronomie um 22 Uhr schließen.  

Die CoV-19-Maßnahmenverordnung normiert wie zuletzt auch weiterhin einige Ausnahmen u.a. der private Wohnbereich, Veranstaltungen zur Religionsausübung (ohne Hochzeiten & Begräbnisse), Versammlungen nach dem Vereinsgesetz 1953, berufliche Zwecke und Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien und von Organen juristischer Personen.

Probe- und Trainingstätigkeit

Ableitend zum adaptierten VVF-Merkblatt gilt nun: Probentätigkeiten und Darbietungen im sogenannten Amateurbereich dürfen mit max. 6 Personen im Innenbereich und 12 Personen im Außenbereich aktuell zur Durchführung gelangen. Professionell organisierte Darbietungen sind unter Anwendung eines Präventionskonzeptes zur Minimierung des Infektionsrisikos von den erwähnten Personenobergrenzen ausgenommen. Mehr Informationen dazu gibt es direkt hier im Link: https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/vereine-corona-sport-8?article_id=658156

Achtung: Die Thematik „professionelle Darbietung“ wird derzeit auf einer höher gelagerten Ebene (u.a. Landestheater udgl.) diskutiert. Es ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass dieser Punkt nicht auf das zur Tradition gewordene Spiel von Guggamusiken, Fanfaren und Schalmeien, mit Blick zum 11. November anwendbar ist!

Umfängliche Informationen zur Coronavirus-Pandemie auf der Webseite des Landes Vorarlberg www.vorarlberg.at (Rubrik Coronavirus: Aktueller Sachstand in Vorarlberg) sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter www.sozialministerium.at.

Erneut der Hinweis: Ehrenamtlich engagierte Personen können sich mit Fragen zu Corona & Vereine auch an das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung unter Tel. 05574 511 20605 od. Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden.


Download aller bisherigen Lockerungsverordnungen Detail

Einladung zur präventiven Aus- und Weiterbildung

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Einladung zur präventiven Aus- und Weiterbildung

Covid-19-Beauftragter & Präventionskonzept im Fokus

Geschätzte Närrinnen und Narren!

Die Entwicklungen rund um die Coronavirus-Pandemie bedeuten aktuell für das Ehrenamt nahezu einen großflächigen „Stillstand“. In Ermangelung der Planungssicherheit ist es der organisierten Narretei kaum mehr möglich, dem Vereinszweck Ausdruck verleihen zu können. Zudem bringen die engmaschigen und facettenreichen Vorgaben und Empfehlungen seitens des Bundes und Landes weiterhin große Unsicherheiten für die Vereine und Veranstalter.

Dem Landesverband ist es ein großes Anliegen, nachdem davon auszugehen ist, dass auch im kommenden Jahr zusätzliche Regelungen bei der Abhaltung von Veranstaltungen stetiger Begleiter sind, für unsere Vereine ein zweigleisiges Aus- und Weiterbildungsangebot anzubieten. Als anerkannte und zertifizierte Stelle haben wir dazu das WIFI Vorarlberg zur Seite. Die umfängliche Wissensvermittlung umfasst die Ausbildung zum Covid-19-Beauftragten und die vom Gesetzgeber geforderte Ausarbeitung und Vorlage eines Präventionskonzeptes mit Fallbeispielen für eine Ballveranstaltung und zur Abhaltung eines Umzuges. Aus organisatorischen Gründen starten wir vorab mit einer Bildungsmaßnahme in Lustenau.

Termine:             Freitag, 6. November von 18 – 22 Uhr    (Schwerpunkt: Covid-19-Beauftrager)

                          Samstag, 7. November von 8 – 13 Uhr  (Schwerpunkt: Präventionskonzept)

Schulungsort:   Reichshofsaal, Kirchstraße 1, 6890 Lustenau

Referenten:      Klaus Spiegel                  (Sicherheitsfachkraft & Präsidiumsmitglied der Rhin-Zigünar)

                         Maria Stich                     (Abteilung Gesundheit & Sport beim Amt der Vbg. Landesregierung)

                         Daria Gasser                   (Fachbereich Recht. Abteilung Gesundheit & Sport beim Land Vbg.)

                         Hans Hirschmann            (Hygienebeauftragter des LKH Feldkirch)

Anmeldungen: Bis Montag, 2. November um 12 Uhr bei der Chefin des Protokolls Barbara Lässer unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Pro Verein oder Untergruppe bitte max. 2 Teilnehmer (m(w). Es stehen rund 50 Plätze zur Verfügung. Aufgrund der neuen Informationslage und den verschiedenen Querschnittsthemen sind nur Anmeldungen für beide Tage möglich.

Aus organisatorischen Gründen auf Seiten des VVF und zur Cov-19-Kontaktdatenerhebung sind bei der Anmeldung folgende Informationen bekannt zu geben:

               Verein, Vor-/Nachname sowie Adresse des Teilnehmers, Geburtsdatum und Mailadresse

Die Daten werden vom VVF (näherführend in der Person von Barbara Lässer) verarbeitet und 28 Tage gespeichert sowie ggf. an die Gesundheitsbehörde weitergeleitet. Zudem werden die Daten dem WIFI zur Ausstellung der Zertifizierung zur Kenntnis gebracht. 

Kosten: Euro 100,00 pro Teilnehmer (m/w) für alle Trainingseinheiten, gefördert durch das Land Vorarlberg. Inkludiert sind die Schulungsunterlagen die nach dem Kurs zum Download auf der VVF-Homepage zur Verfügung stehen. Zudem stellen wir eine Grundausstattung an Getränken zu Beginn der Schulung durch die örtliche Gastronomie bereit. Die Kursgebühr ist bei der Eintrittskontrolle im Saal bar zu entrichten.

Cov-19: Die Weiterbildungsmaßnahme findet unter Einhaltung der aktuell gültigen CoV-19-Vorgaben statt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend. Dies gilt nicht, während sich die Teilnehmer (m/w) auf ihrem Platz befinden. Allgemein ist zu beachten: Abstand halten! Allfällige weitere Informationen werden den gemeldeten Personen vor dem Kurs noch per Mail übermittelt.

Für weiterführende Fragen stehen Euch Präsident Michel Stocklasa unter Tel. 0664 42 98 757, Chefin des Protokolls Barbara Lässer unter Tel. 0680 23 72 712 sowie Klaus Spiegel unter Tel. 0664 191 45 96 zur Verfügung. An dieser Stelle gilt unserem Narrenfreund Klaus Spiegel für die präventive Koordination zur Schulung ein besonderer Dank!

Mit Sicherheit ein bildungsreiches Angebot auf Abstand!

Absage Landesgardegala Lauterach 2021

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Absage Landesgardegala Lauterach 2021

VVF-Landesgardegala 2022 wieder im Fokus

Landesgardegala

Die für 27. Februar 2021 geplante Landesgardegala mit Beschluss und Vergabe an die Luterachar Schollesteachar, wird Corona-bedingt ausgesetzt. Dem Ausrichter ist es mit den engmaschigen gesetzlichen Vorgaben und den unsicheren Entwicklungen nicht mehr möglich, die Landesveranstaltung in der gewohnten und geschätzten Manier einer konsequenten Planung zuzuführen und letztendlich auf die Beine zu stellen.  Zudem können sich die Kinder-; Teeny- und Damengarden aktuell kaum auf die kommende Saison und somit auf die Gala im nötigen Ausmaß vorbereiten.  „Wir freuen uns auf die Ausrichtung der Landesveranstaltung im Jahr 2022“, so Schollesteachar -Präsident Robert Winder. Der entsprechende Beschluss soll beim nächsten Verbandstag gefasst werden.

Absage der Familienveranstaltung

Zur aktuellen Entwicklung und in Koordination mit dem Ausrichter  war nun auch der Landesverband seitens des Präsidiums angehalten, die beliebte Familienveranstaltung abzusagen. „Wir haben  zuletzt Anfang März in Gaißau noch live mit rund 500 Gästen miterleben können, welche Bedeutung und Dynamik die Gala für die Kameradschaft hat“, bedauert VVF-Präsident Michel Stocklasa die Absage der zweiten Großveranstaltung (nach dem Narrentag) seitens der Landesorganisation.  Auch mit den gegenwärtigen verschärften Schutzbestimmungen hofft die organisierte Narretei im Ländle, dass zur Hochphase im kommenden Jahr, das bürgerschaftliche Engagement wieder stärker Fahrt aufnehmen kann. 

Aktueller Sachstand seitens des Landesverbandes

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Aktueller Sachstand seitens des Landesverbandes

Geschätzte Närrinnen und Narren!

In den letzten Tagen wurde die bundesweite Covid-19-Lockerungsverordnung zwei Mal geändert. Mit der aktuellen Novellierung (BGBl. Teil II Nr. 407/2020) wurde u.a. das Tragen der mechanischen Schutzvorrichtung (Mund-Nasen-Schutz) ausgeweitet. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sind wir leider wieder mit Verschärfungen im Veranstaltungswesen konfrontiert. Mit der neuen sogenannten Maßnahmenverordnung gehen zudem in Bezug auf die „Corona-Ampel“, einige Maßnahmen seitens des Landes Vorarlberg einher, deren Einhaltung zusätzlich empfohlen wird. Die Lage spitzt sich derzeit in punkto Sperrstundenregelung weiters zu, zudem müssen wir erleben, dass für unser „Ländle“ zwischenzeitlich in gewissen Staaten sogar eine „Reisewarnung“ ausgesprochen wurde. Gesamt gesehen, wie auch von der Landesregierung artikuliert, eine kritische Situation, wo die Disziplin und Mitarbeit der Bevölkerung besonders gefragt ist.

Vor rund einer Woche hat sich das erweiterte Präsidium auf die Abhaltung der Bezirks- und Referatssitzung verständigt. Grundlage dafür wäre ein umfassendes MEMO mit Hygiene- und Schutzbestimmungen in Anlehnung an die damals geltende Corona-Lockerungsverordnung gewesen. Wir haben durchaus das Ansinnen, in Zeiten der Pandemie auch nötigte Spielräume für Aktivitäten/Impulse zu nutzen, zumal es auch um den gesellschaftlichen Aspekt in den Vereinen geht. Nun wird seit ein paar Tagen seitens der Regierung appelliert, die sozialen Kontakte gerade in der aktuellen Phase auf einem geringen Stand zu halten. Grundsätzlich können wir unsere Versammlung (wie bisher) durchführen, zumal diese von der bezeichneten Verordnung § 10 Abs. 11 (Pkt. 9) „Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen", ausgenommen sind.  

Nach Abklärung mit dem Land Vorarlberg heißt es derzeit ganz klar, dass sich auch solche Treffen, sprich Vereinsversammlungen, an den derzeit gültigen Verordnungen zu orientieren haben. Leider gibt es dazu unterschiedliche juristische Auffassungen bzw. Auslegungen. Was auf jeden Fall bleibt ist die erhöhte "Sorgfaltspflicht" und die "öffentlich-rechtliche" Meinung. Wir müssen auch davon ausgehen, dass sich die Farbgebung der "Corona-Ampel" in Vorarlberg verändern wird. Aus den genannten Ausführungen hat das Präsidium im Einvernehmen mit dem FR-Vorsitzenden und unter Einbeziehung von zwei Covid-19-Beauftragten anlassgegeben beschlossen, die geplanten VVF-Herbstversammlungen auf Bezirks- und Referatsebene nicht durchzuführen!

 Wir halten Euch über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden. Als Service überlassen wir Euch einen Überblick über die aktuellen Vorgaben und Empfehlungen für das Veranstaltungswesen. Das adaptierte Memo zur Probentätigkeit unserer Garden, Musikzügen und Guggamusiken kann der VVF-Homepage entnommen werden. Die aktuelle Verordnung kann auf der VVF-Homepage www.vvf.at sowie auf den Webseiten, samt weiteren umfänglichen Infos zu Covid-19, des Landes Vorarlberg www.vorarlberg.at und des Gesundheitsministeriums www.sozialministerium.at eingesehen werden. Ehrenamtlich engagierte Personen können sich mit Fragen zu Corona & Vereine auch an das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung unter Tel. 05574 511 20605 od. Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden.  

Hier eine Zusammenfassung des aktuellen Sachstandes zum Thema Veranstaltungen/ Vereinsbetrieb.

Veranstaltungen

  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, einzuhalten.
  • Beim Betreten von Veranstaltungsorten in geschlossenen Räumen ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen. Dies entfällt, während sich die Besucher auf ihrem zugewiesenen Sitzplatz aufhalten.
  • Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter Zudem ist in geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Beteiligte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, werden in die behördlich zulässigen Höchstzahlen nicht eingerechnet.

Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze:

  • maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen
  • maximal 100 Personen im Freiluftbereich. Bei Ampelfarbe „Orange“ maximal 50 Personen.
  • In geschlossenen Räumen ist zusätzlich zum Abstand ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
  • Bei Ampelfarbe Gelb: Zusätzlich Kontaktdatenerhebung
  • Bei Ampelfarbe Orange: Kontaktdatenerhebung und Mund-Nasen-Schutz auch im Freien.

Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen:

  • Bis zu 1.500 Personen in geschlossenen Räumen
  • Bis zu 3.000 Personen im Freiluftbereich
  • Bei Ampelfarbe Orange: In geschlossenen Räumen maximal 250 Personen und im Freien maximal 500 Personen. Zudem entfällt der Gastronomiebetrieb.

Wichtig: Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen und bei Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten. Hierzu zählen insbesondere:

  1. Regelungen zur Steuerung der Besucherströme,
  2. spezifische Hygienevorgaben,
  3. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
  4. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
  5. Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken.

Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken an Besucher sowie für die Sperrstundenregelung gilt § 6. (Gastgewerbe) aus der Covid-19-Maßnahmenverordnung.  

Von den Regelungen über die Veranstaltungen ausgenommen sind weiterhin u.a.

  • Veranstaltungen im privaten Wohnbereich.
  • Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.
  • Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien,
  • Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen (u.a. Vereine).

Bei Abhaltung einer Jahreshauptversammlung in Gaststätten sind die Vorgaben für den Bereich „Gastronomie“ zu beachten.

Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung beträgt vier Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen.

Vereinsausflüge

Bei Ausflügen von Vereinen sind die Höchstgrenzen von 10 Personen indoor und 100 Personen outdoor zu berücksichtigen. Es ist stets ein Abstand von einem Meter zu haushaltsfremden Personen einzuhalten sowie ein Mund-Nasen-Schutz indoor zu tragen. Für die Anfahrt in Fahrgemeinschaften ist zu berücksichtigen, dass in jeder Reihe nur 2 Personen sitzen dürfen.

Das VVF-Team steht Euch gerne als Ratgeber, soweit wir das in den derzeit besonders bewegten Zeiten auch machen können, zur Verfügung. Auch wir Närrinnen und Narren sind nun erneut angehalten, einen Beitrag zu leisten. Die Infektionszahlen müssen wieder runter, was auch für die Aktivitäten der närrischen Organisationen bedeutet, die sozialen Kontakte bis dato auf ein Minimum zu reduzieren. Es liegt ein Stück weit auch in unserer Hand, zumal sich auch die Närrinnen und Narren den „Normalbetrieb“ herbeiwünschen. Gerade jetzt lautet die Devise: „Fairness gegenüber unseren Mitgliedern sowie den Mitmenschen“. Wir nehmen das mit der gebotenen Vorsicht und einer Portion „närrischem Optimismus“ an.

Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme verbleibt

für den Landesverband

e.h. Michel Stocklasa

COVID-19: Vorgaben & Empfehlungen zur Probentätigkeit und Vereinsaktivitäten / Version2

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COVID-19: Vorgaben & Empfehlungen zur Probentätigkeit und Vereinsaktivitäten / Version 2 vom 23.09.2020

Geschätzte VVF-Vereine!

In den letzten Tagen hat die Bundesregierung, aufgrund der steigenden Infektionszahlen, zwei Mal die Covid19-Lockerungsverordnung geändert. Mit der letzten Novellierung Nr. 407/2020 gibt es einige markante Verschärfungen in den einzelnen Bereichen der nun bezeichneten „COVID-19-Maßnahmenverordnung“. Zu den bundesweiten Bestimmungen gehen die Maßnahmen des Landes (Corona-Ampel) einher. Aufgrund der neuen Situation war der Landesverband in Koordination mit dem Land Vorarlberg angehalten, das Mitte August veröffentlichte MEMO zur Probentätigkeit, erneut zu adaptieren. Der Punkt Vereinsausflüge wurde aus gegebenem Anlass neu in das Memo eingearbeitet. Wir ersuchen die Vereine dringend um Kenntnisnahme, zumal aktuell (siehe rigorose Bestimmungen) von größeren sozialen Kontakten Abstand zu nehmen ist.

Aus der COVID-19-Maßnahmenverordnung dürfen wir den betreffenden VVF-Vereinen einige Informationen zur Umsetzung in der Praxis mit auf den Weg geben. Die Abhaltung von Trainings von Personengruppen einer Garde sind in der Maßnahmenverordnung dem fachspezifischen Bereich „Sport“ angegliedert.

Gardetraining:

Beim Betreten Sportstätte, muss ein Abstand von einem Meter zu haushaltsfremden Personen eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei der Sportausübung selbst muss der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden. Wo möglich, sollte er jedoch trotzdem eingehalten werden.

Bei der Sportausübung muss auch kein Mund-NasenSchutz getragen werden. Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten, hat der Verein oder der Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen.

Dieses COVID-19-Präventionskonzept hat zumindest folgende Themen zu beinhalten:

1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern,

2. Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,

3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,

4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.

Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis beinhalten.

Weiters ist zu beachten, dass gemäß § 10 Abs. 2 der COVID-19-Maßnahmenverordnung indoor grundsätzlich max. 10 Personen zulässig sind. Bei Mannschaftssport ist die zulässige Zahl der Teilnehmer auf die für die jeweilige Sportart erforderliche Anzahl von Teilnehmern sowie allfälligen zusätzlich erforderlichen Personen (Bsp.: Trainer) beschränkt.

Wir empfehlen aktuell in Koordination mit dem Land Vorarlberg (Abteilung Sanitätsangelegenheiten), dies kann sich in den kommenden Wochen allerdings durch eine Zunahme der Infektionen ändern, folgende präventive Maßnahmen beim Gardetraining zu beachten.

  • Erstellung eines Präventionskonzeptes, wo es erfahrungsgemäß beim Einstudieren der Tänze zum Körperkontakt kommt. Zweckdienliche Hinweise zur Erstellung der Unterlage gibt es auf der Webseite des Landes Vorarlberg unter „Vereine & Corona“, auf der Webseite der Sport Austria sowie der Webseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport.
  • Die Bildung von fixen Gardeteams und die Erfassung der personenbezogenen Daten im Verein war auch schon in der Vergangenheit ein Thema. Während der Pandemie hat dieser Vorgang eine hohe Relevanz um ggf. eine Infektionskette rasch nachvollziehen zu können.
  • Zudem stellen die Bereitstellung einer Desinfektionsmöglichkeit, die Abhaltung des Gardetrainings in einem großem Raum (Turnhalle), sowie die regelmäßige Zuführung von Frischluft, geeignete Hygienemaßnahmen dar.
  • Gardemitglieder (m/w) die sich gesundheitlich nicht wohl fühlen (dies kann gerade im Herbst auch u.a. eine Erkältung sein), sollen vom Training bis zur vollständigen Genesung Abstand nehmen!
  • Sollte bei den Trainingseinheiten ein Infektionsverdacht auftreten ist die betreffende Person in einem eigenen Raum abzusondern. Die Kontaktaufnahme mit der Gesundheitshotline 1450 ist dabei unabdingbar.

Was die Probentätigkeit von Schalmeien, Gugga, Fanfaren udgl. betrifft, finden sich die aktuellen Vorgaben in § 10 der Maßnahmenverordnung. In diesem Bereich wird grundsätzlich keine näherführende Dokumentation (Präventionskonzept) benötigt. Die weiteren oben ausgeführten Punkte sind allerdings auch bei der Abhaltung von musikalischen Proben in der Narretei zweckdienlich.

Musikgruppen:

Beim Betreten der Probenstätte muss ein Abstand von einem Meter zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden und es sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Bei der Teilnahme an der Probe muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, der Meterabstand zu haushaltsfremden Personen muss jedoch eingehalten werden, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert wird.

Vereinsausflüge:

Bei Ausflügen von Vereinen sind die Höchstgrenzen von 10 Personen indoor und 100 Personen outdoor zu berücksichtigen. Es ist stets ein Abstand von einem Meter zu haushaltsfremden Personen einzuhalten sowie ein Mund-Nasen-Schutz indoor zu tragen. Für die Anfahrt in Fahrgemeinschaften ist zu berücksichtigen, dass in jeder Reihe nur 2 Personen sitzen dürfen.

Aktuelle Infos zu Corona und der Umsetzbarkeit in der Praxis, sprich im Vereinsbetrieb, gibt es jederzeit auf der Webseite www.vorarlberg.at. An dieser Stelle verweisen wir erneut auf die eigens eingerichtete Hotline für Vereine/Veranstalter unter 05574 1450 1. Zudem können aktuelle Fragen betreffend der Erreichung des Vereinszweckes in Zeiten von Corona, an das Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung unter Tel. 05574 511 20605 od. Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerichtet werden.

Für den Landesverband

e.h. Michel Stocklasa
Verbandspräsident

 

Als Download die aktuelle COVID 19 Lockerungsverordnung mit Stand vom 22.09.2020

Verdiente Persönlichkeit Ferdinand Koch verstorben

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Verdienter Bludenzer Ehrenzunftrat und Ehrenringträger der Funkenzunft, Ferdinand Koch verstorben:

Anfang der 50iger startete der Verstorbene sein närrisches und umfängliches Wirken bei der Funkenzunft Bludenz. Die Fasnat im „Städtle“ und damit verbunden die Brauchtumspflege standen für den langjährigen Zunftrat und „Jörimeister“ im Fokus des freiwilligen Engagements. Ferdinand Koch, als verdiente Persönlichkeit der Vorarlberger Narretei, ist nach einem langen und glücklichen Leben am 5. September 2020 friedlich eingeschlafen.

Ruhe in Frieden!

 

Landesnarrentag pausiert in Zeiten von Corona

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Landesnarrentag pausiert in Zeiten von Corona

Landesnarrentag 2021

Die 39. Auflage des närrischen Großevents, als offizielle Auftaktveranstaltung, war für Anfang Januar 2021 in Lustenau terminisiert. Anlassgegeben ist eine Durchführung in der bekannten Form leider nicht möglich.

Die Vorbereitungen liefen auf Hochtouren. Denn der der Landesnarrentag markiert für den Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden (VVF) einen großen Höhepunkt zum offiziellen Auftakt in die Saison, zumal dieser das kameradschaftliche Treffen der im VVF integrierten Organisationen darstellt. Derzeit gehören der landesweiten Interessensvertretung über 150 Vereine und Gruppierungen an. Bereits zwei Mal (2013 und 2016) fungierten die Rhin-Zigünar Luschnou als Ausrichter der Großveranstaltung, die jährlich tausende Aktive und Besucher ganztägig auf den Plan ruft. Am Sonntag, den 10. Januar 2021 wäre nun die 39. Auflage des närrischen Spektakels erneut in Lustenau auf dem Programm gestanden. Ohnehin schon ambitioniert, zumal die Vorbereitungszeit rund ein Jahr in Anspruch nimmt. 

Schutz- und Hygienebestimmungen

Aus zeitökonomischer Sicht mussten die Verantwortlichen nun zum Ende der Haupturlaubszeit eine Entscheidung treffen. „Mit den zusätzlichen Schutz- und Hygienebestimmungen und der unsicheren Entwicklung müssen wir als Ausrichter von einer Durchführung absehen“, bringt Klaus Spiegel seitens des Rhin-Zigünar-Präsidiums auf den Punkt. Auch die Landesorganisation verweist nach der Sitzung des engsten Stabs vom 31. August auf eine Situation, die es in der 40-jährigen Verbandsgeschichte so nicht gegeben hat. 

Landesnarrentag abgesagt

„Beim Narrentag gibt es facettenreiche Veranstaltungsphasen in geschlossenen Räumen und großvolumige Darbietungen im Rahmen der Straßenfasnat. Beides in Einklang mit den gegebenen Covid-19-Normierungen zu bringen ist derzeit leider nicht möglich“, konstatiert VVF-Präsident Michel Stocklasa. Dies bedingt nun auch seitens des Landesverbandes die Absage zum Narrentag 2021 in der bis dato bekannten Form. „Bei diesem Großevent mit einer enormen Personenfrequenz von Jung bis Alt gilt die Fairness und die Verhältnismäßigkeit, gerade während der Pandemie, gegenüber allen Beteiligten“, so Stocklasa.

Kleinstrukturierte Formate

Der Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und –Gilden (VVF) weist aber darauf hin, dass damit die kommende Fasnat nicht obligatorisch abgesagt ist. Denn hier handelt es sich um ein Schwellenfest zur Fastenzeit, das mit unterschiedlichsten Bräuchen im Jahreskreis gefeiert wird. Die Tendenz zeigt aktuell, dass die „Volksfasnat“ in der bekannten Form wohl nicht möglich sein wird. Somit geht es um kleinstrukturierte Formate als Alternative, zumal die Narretei in Vorarlberg einen hohen Stellenwert einnimmt und bis dato generationsübergreifend im ganzen Land zelebriert wurde.   

Närrische Akzente

Die Formierung von närrischen Akzenten bedingt allerdings auch die konkrete Abwägung der gegebenen Situation (Infektionszahlen, örtliche Gegebenheiten, Auflagen und geltende Schutzmaßnahmen, organisatorische, personelle und finanzielle Erfordernisse). Gewiss für die freiwillig Engagierten ein ambitioniertes Unterfangen, zumal derzeit eine haltbare Prognose für die närrische Hochphase 

im Januar und Februar 2021, nicht möglich ist. Letztendlich geht es wie bisher um die „Sorgfaltspflicht“ und in Zeiten von Corona um weit mehr Auflagen, samt Bewertung der möglichen Risiken, im bürgerschaftlichen Engagement. Letztendlich betrifft „Corona“ weiterhin alle Lebensbereiche und ist somit bis dato stetiger Begleiter.  

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Rhin-Zigünar-Luschnou für das Ansinnen, den Landesnarrentag als geschätzten Brauch in der Vorarlberger Narretei, wieder in die größte Marktgemeinde Österreichs zu holen! Merci, für das bis dato verbundene Engagement! 

Euer VVF-Team

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