VVF Verbandsstatuten

VVF Statuten - §14 Das Präsidium


§14 Das Präsidium

14.1 Das Präsidium besteht aus mindestens 4 – maximal 6 Mitgliedern:

a) Präsident

b) 1ter Vizepräsident

c) 2ter Vizepräsident

d) Chef des Protokolls

e) Schatzmeister

f) Beirat

14.2 Die Funktionsdauer des Präsidiums beträgt jeweils 2 Jahre. Während einer Funktionsperiode ausgeschiedene Präsidiumsmitglieder können jedoch bei jeder Hauptversammlung (Verbandstag) neu gewählt werden. Ebenso sind Ergänzungswahlen bei jeder Hauptversammlung (Verbandstag) möglich. Die Funktion dieser Präsidiumsmitglieder endet mit dem Ende der Funktionsperiode des gesamten Präsidiums.

14.3 Sollte vor Ablauf der Funktionsdauer des Präsidiums eines dessen Mitglieder ausscheiden, so kann das Präsidium ein anderes wählbares Mitglied in diese Funktion nominieren. Die Funktion dieses Präsidiumsmitgliedes endet mit der nächsten Hauptversammlung (Verbandstag).

14.4 Dem Präsidium obliegt die Führung aller laufenden Geschäfte, die dem Verbandszweck dienen, soweit diese nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Es verwaltet das Verbandsvermögen und ist zuständig für die Aufnahme als auch den Ausschluss von Mitgliedern, die Bildung von Fasnatbezirken sowie die Zuordnung der Mitglieder zu diesen; vor allem jedoch für die Aufrechterhaltung der Verbindung mit gleichartigen Organisationen des In- und Auslandes.

14.5 Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn alle dessen Mitglieder sowie der Vorsitzende des Fasnatrates ordnungsgemäß eingeladen wurden und zumindest die Hälfte der Präsidiumsmitglieder anwesend ist.

14.6 Das Präsidium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten (Vorsitzenden).

14.7 Die Beschlussfassung ist auf schriftlichem oder digitalem Weg zulässig, sofern sämtliche Präsidiumsmitglieder ihr Einverständnis erklären. Die Abstimmung kann per Brief oder digitalen Kommunikationsmedien (E-Mail, WhatsApp, Teams,  ….) durchgeführt werden.