VVF Verbandsstatuten

VVF Statuten - §2 Zweck des Verbandes

§2 Zweck des Verbandes

2.1 Der Verband bezweckt die Erforschung, Pflege, Förderung und Erneuerung des Fasnatbrauchtums, besonders solches der engeren Heimat, sowie die Koordinierung, Betreuung und Förderung der dem Verband angehörenden Mitglieder. Hierzu kann das Tätigkeitsgebiet des Verbandes auch in Fasnatbezirke unterteilt werden.

2.2 Die Tätigkeit des Verbandes ist nicht auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet, sondern erfolgt ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.

2.3 Der Verband ist berechtigt, eine eigene Verbandszeitung zu verfassen und zu vertreiben, als auch die Mitarbeit an einer solchen zu fördern.