§16 Agenden des Präsidenten, des Präsidiums und des erweiterten Präsidiums
16.1 Der Präsident vertritt den Verband nach außen.
16.2 Der Präsident führt den Vorsitz im Präsidium, im erweiterten Präsidium und in der Hauptversammlung (Verbandstag).
16.3 Schriftliche, nach außen gehenden Ausfertigungen des Verbandes sind vom Präsidenten und vom Chef des Protokolls zu unterfertigen. Bei Schriftstücken, die finanzielle Angelegenheiten betreffen, tritt an die Stelle des Chefs des Protokolls, der Schatzmeister.
16.4 Bei Verhinderung des Präsidenten tritt an dessen Stelle der 1te Vizepräsident und in weitere Folge der 2te Vizepräsident. Bei Verhinderung des Chefs des Protokolls oder des Schatzmeisters tritt an deren Stelle ein vom Präsidenten hierfür bestimmtes Präsidiumsmitglied.
16.5 Dem Chef des Protokolls obliegt die Führung der Protokolle über alle Sitzungen der Verbandsorgane.
16.6 Der Schatzmeister ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Verbandes verantwortlich.
16.7 Den Beiräten obliegt die Betreuung ihres Fachbereiches.
16.8 Den Landeselferräten obliegt vor allem die Betreuung der Mitglieder ihres Zuständigkeitsbereiches. Sie haben den Kontakt zwischen dem Präsidium und den Mitgliedern als auch zwischen den Mitgliedern untereinander zu pflegen, zu fördern und nach Möglichkeit zu vertiefen.
Es obliegt ihnen insbesondere, auf eine Koordinierung der Veranstaltungen der Mitglieder ihres Zuständigkeitsbereiches hinzuwirken.
16.9 Werbung, Geschäftsanbahnung sowie Geschäftstätigkeiten, welche nicht im Sinne des §1 Abs.5, oder im Sinne des § 2 sind oder gegen § 3 Abs. 1 verstoßen, sind von den Organen des Verbandes und dessen Mitglieder zu unterlassen. Bei einem schriftlich angezeigten Verstoß gegen § 16 Abs. 9 hat der Fasnatrat diesen zu prüfen und allenfalls nach § 9 (d) zu verfahren.
16.10 Dem Präsidium obliegen insbesondere all jene Agenden, welche einer verbandsweiten Koordination bedürfen und zumindest zwei Mitgliedsvereine davon betroffen sind.